XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e7ba2c5e-e41c-4c47-826a-6fba4abbcbd3
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Die Firsthöhe darf in Gebieten mit eingeschossiger Ausweisung 9 m, in Gebieten mit zweigeschossiger Ausweisung 11 m jeweils über Gehweg nicht überschreiten.][§2 Nr.6 | Entlang der Stein-Hardenberg-Straße und des Sonnenwegs sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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