• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e7fa9c5e-6f37-47c1-88e7-ec5699b7b6d1

    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e7fa9c5e-6f37-47c1-88e7-ec5699b7b6d1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn22
    xpPlanDate
    • 2009-05-19
    uuid
    • 8020651E-45B0-463B-AC2F-C8A808CFCFE7
    gliederung1
    • 6, (a)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3d4497f3-dd89-4caa-b709-32b5238d9f26]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf „Feuerwehr" sowie im Kern- und Gewerbegebiet sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Aufenthaltsräume und in den Allgemeinen Wohngebieten im Teilgebiet „6" die Wohnund Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | In den Teilgebieten „ 1 ", „2 ", „ 4" und „ 6 " der Allgemeinen Wohngebiete sind als oberste Geschosse nur Vollgeschosse zulässig.][§2 Nr.6 | Die auf den mit „(a)" bezeichneten Flächen der Allgemeinen Wohngebiete festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3 darf für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bis 0,6 überschritten werden.][§2 Nr.11 | Für die Allgemeinen Wohngebiete der Teilgebiete „1", und „2" ,"4" und"6"' wird die Oberkante Erdgeschossfußboden auf mindestens 0,3 m über Gelände festgesetzt. Das vorhandene Gelände ist für befestigte Wege, Stellplätze und Gebäudenebenflächen wie Terrassen um mindestens 0,3 m aufzuhöhen. Die Breite der Geländeaufhöhungen um die Wohngebäude kann bis zu 4 m betragen.][§2 Nr.12 | In den Allgemeinen Wohngebieten ist das Oberflächenwasser zu versickern. Mindestens 20 vom Hundert der Grundstücksflächen in den Allgemeinen Wohngebieten der Teilgebiete „1", „2", „4" und „6' sind als Versickerungsflächen herzurichten; in diesen Bereichen ist eine Aufhöhung des Geländes sowie die Errichtung von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    • [Dachform: Flachdach]
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 3
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    dachform
    • 1000
    dachformWert
    • Flachdach
    GF
    • 7300
    GFUOM
    • m2
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet