[§2 Nr.6 | [Kerngebiet aufgehoben durch Ottensen49]: In den Kern- und Mischgebieten sind Spielhallen und ähnliche Einrichtungen ausgeschlossen.][§2 Nr.10 | In den Mischgebieten sowie im allgemeinen Wohngebiet südlich der Bergiusstraße ist für je 150 mit der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Laubbaum zu pflanzen, dessen Kronen durchmesser im ausgewachsenen Zustand bis zu 6 m beträgt, oder für je 300 m!!: der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Laubbaum, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt. Die zu pflanzenden Bäume müssen einen Mindeststammumfang von 14 bis 16 cm in einer Höhe von eiriem Meter aufweisen.][§2 Nr.12 | Im allgemeinen Wohngebiet und Mischgebiet südlich der Bergiusstraße sind ebenerdige Stellplätze und Garagen auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken unzulässig.]