XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e8e763cb-24bd-4697-a253-8472495e22cf
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e8e763cb-24bd-4697-a253-8472495e22cf
xpPlanName
- Allermoehe25-Billwerder21-Bergedorf87
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_b7ecee62-5bde-49c1-892f-65a8790eef86]
refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | In den Kerngebieten sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.4 | In den Kerngebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet sind, unzulässig. Außerdem sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 mit der Änderung vom 23. September 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133, II Seiten 855, 1124) unzulässig; auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche sind großflächige Einzelhandelsbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Anwohner des Gebiets dienen, ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.7 | Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen der Wohngebiete muß für die Wohn- und Schlafräume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen; soweit die Anordnung der Aufenthaltsräume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.13 | In den Gewerbe- und Kerngebieten sind die nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert