XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e9f3b644-dfba-4c72-8f7f-e44687fff3a8
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e9f3b644-dfba-4c72-8f7f-e44687fff3a8
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_39521d27-c2c7-4412-a640-544fab3fd9f7]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_6df883d9-7505-4448-9676-9a283a29dd94][XPLAN_XP_PPO_d45fcfc9-f7a6-4ae0-bceb-e232c417aa5d][XPLAN_XP_PPO_60fcea2b-e8b8-4645-b5c5-f99e2daa0f85]
refTextInhalt
- [§2 Nr.8 | In den Wohn-, Misch- und Kerngebieten kann eine Überschreitung von Baugrenzen und Baulinien durch Balkone, Erker, Treppen und Loggien bis zu 1,50 m zugelassen werden. Soweit die vorgenannten Bauteile in die Straßenverkehrsfläche hinein ragen, ist hier mindestens eine lichte Höhe von 4 m einzuhalten. Für Hauseingänge, Loggien und Dachterrassen kann bis zu 2 m hinter die Baulinie zurückgetreten werden. Terrassentrennwände bis zu einer Höhe von 2 m und einer Länge von 4 m sind in den rückwärtigen Grundstücksbereichen außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert