XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_e9fa8726-94b9-453c-8711-4269bfb9b3ca
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- [§2 Nr.3 | Auf den mit „(c)" bezeichneten Dorfgebieten sind nur Nebenanlagen für Wohnnutzungen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,1, sowie bauliche Anlagen, die Gartenbaubetrieben oder Gewerbebetrieben dienen, wie zum Beispiel Lagerhallen, Werkstattgebäude, Maschinenhallen und Stellplatzanlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6 zulässig.][§2 Nr.6 | In den Dorfgebieten darf die Gebäudehöhe von eingeschossigen Gebäuden 9 m über vorhandenem oder aufgehöhtem Gelände nicht überschreiten.][§2 Nr.7 | Im Dorfgebiet sind Dächer von Wohngebäuden und Zwerchhäusern als Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit beiderseits gleicher Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad auszuführen. Balkone, Dachaufbauten und -einschnitte (zum Beispiel Loggien) dürfen insgesamt eine Länge haben, die höchstens ein Drittel der Länge ihrer zugehörigen Gebäudeseite entspricht. Es sind nur rote, braune, graue und schwarze Dacheindeckungen in nicht glänzender Ausführung, Reetdächer und begrünte Dächer zulässig.]
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besondereArtDerBaulNutzung
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