XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ebeab7a1-b108-44e8-ad49-f7c6d4f04288
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- [§2 Nr.3 | Für die Wohnbebauung an der Saseler Straße und Meiendorfer Straße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
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