• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f0b12551-ee4b-4d11-aad8-e8780d6e699c

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    • 5.2
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    • BP_Plan
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    • Langenhorn71
    xpPlanDate
    • 2017-03-27
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 2 bis 5 BauNVO unzulässig.][§2 Nr.10 | Oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse sind keine Staffelgeschosse zulässig.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.][§2 Nr.13 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Die Tiefagaragen müssen einschließlich Erdüberdeckung unter Erdgleiche liegen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein kleinkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich der Bäume nach Satz 1 ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.15 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet