XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f1de7f82-1a40-4502-9f2e-737b4b58b024
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f1de7f82-1a40-4502-9f2e-737b4b58b024
refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei
eingeschossigen Läden 5,0 m,
zweigeschossigen Läden 7,5 m,
dreigeschossigen Läden 10,0 m,
zweigeschossigen Geschäftshäusern 7,5 m.][§2 Nr.4 | Im Ladengebiet können nichtstörende ortsgebundene Handwerksbetriebe mit Laden und Wohnung zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die nicht überbaubaren inneren Teile der Ladengrundstücke sind für die Anlieferung und den sonstigen Kraftfahrzeugverkehr jeweils der gesamten Ladengruppe herzurichten.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_f9dc720c-f7cd-4cbc-9e75-76a27e283d09]
allgArtDerBaulNutzungWert
detaillierteArtDerBaulNutzung
detaillierteArtDerBaulNutzungWert