XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f344b9af-4459-4ee2-8559-edf6d7f24c5f
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refTextInhalt
- [§2 Nr.8 | Im gesamten mit „(A)" bezeichneten allgemeinen Wohngebiet und im allgemeinen Wohngebiet nördlich Peter-Timm-Straße entlang der Holsteiner Chaussee sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
gehoertZuBP_Bereich
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