• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f384345b-d50d-460a-b06f-15a380b6f0e0

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    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen93
    xpPlanDate
    • 2018-09-06
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    • (D)
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im Mischgebiet sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.9 | In dem mit „MI(D)“ bezeichneten Teil des Mischgebiets sind – mit Ausnahme der nach Süden, Südwesten und Südosten ausgerichteten Fassaden - a) vor Fenstern von Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), verglaste Laubengänge oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen oder b) Fenster von Aufenthaltsräumen als nicht zu öffnende Fenster auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen. In diesem Fall müssen Fenster zur lärmabgewandten Seite angeordnet werden, die den Anforderungen des § 44 Absatz 2 HBauO entsprechen. Ausnahmsweise kann auf die genannten Maßnahmen verzichtet werden, wenn an allen Gebäudefassaden die Einhaltung der Richtwerte der TA Lärm nachgewiesen wird.][§2 Nr.13 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege beanspruchten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Sofern Bäume angepflanzt werden, muss der Substrataufbau im Bereich der Bäume auf einer Fläche von mindestens 12 m² mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | In den Baugebieten sind die bis zu 20 Grad flachgeneigten Dachflächen, soweit sie nicht für die Belichtung oder für Dachaufbauten zur Aufnahme technischer Anlagen erforderlich sind, mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.16 | Im Mischgebiet muss der Durchgrünungsanteil auf den jeweiligen Grundstücken mindestens 20 vom Hundert der Grundstücksfläche betragen. Diese Flächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Für die anzupflanzenden Bäume und Sträucher sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten.][§2 Nr.17 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen oder Rasengittersteine) herzustellen.][§2 Nr.18 | Bauliche und technische Maßnahmen, wie zum Beispiel Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers führen, sind unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Yes
    GFZ
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    • Mischgebiet
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    • OffeneBauweise