• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f3849b2a-dc88-42ad-b687-6e5c0494b344

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    • BP_Plan
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    • Ottensen69
    xpPlanDate
    • 2020-01-16
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    • [XPLAN_BP_BEREICH_929c02a2-4fc8-4a3a-9ecd-6891ef84a2ab]
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    • [XPLAN_XP_PPO_74ed392b-dc58-420c-ab0a-ab00c932707c]
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für „Gartenbaubetriebe“ und „Tankstellen“ ausgeschlossen.][§ 2 Nr. 2 | In den Urbanen Gebieten werden Ausnahmen für Tankstellen ausgeschlossen][§2 Nr. 3 | Innerhalb des Urbanen Gebietes „MU 1“ sind Wohnnutzungen nur oberhalb des ersten Obergeschosses zulässig.][§ 2 Nr. 4 | Innerhalb des Urbanen Gebietes „MU 2“ sind Wohnnutzungen im Erdgeschoss unzulässig.][§ 2 Nr. 5 | Spielhallen, Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Betriebe sind in den Urbanen Gebieten unzulässig.][§ 2 Nr. 7 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Gebäudeteile wie Balkone und Er-ker kann bis zu 1,2 m zugelassen werden; soweit die Baugrenze unmittelbar an die Straßenver-kehrsfläche grenzt, ist die Überschreitung der Baugrenze nur oberhalb des Erdgeschosses und bei Einhaltung einer lichten Höhe von 2,5 m zulässig.][§ 2 Nr. 8 | Die Ausbildung von baulich rückversetzten Geschossen oberhalb des obersten Vollgeschosses ist an den Gebäudeseiten, die zu den Straßenverkehrsflächen ausgerichtet sind, unzulässig. Von dieser Festsetzung ausgenommen sind die mit „(A)“ bezeichneten Gebiete.][§ 2 Nr. 9 | Für die Blockrandbebauungen müssen Dächer von Hauptgebäuden straßenseitig mit einer Nei-gung zwischen 60 Grad und 70 Grad ausgebildet werden. Im Blockinnenbereich sind die Dä-cher von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) als Flachdach o-der mit einer Neigung von bis zu 20 Grad herzustellen.][§ 2 Nr. 10 | Für die zur Erhaltung festgesetzten Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische, großkronige Laubbäume zu ver-wenden. Die Ersatzpflanzungen müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Um den Stamm eines jeden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Geringfügige Ab-weichungen von den festgesetzten Baumstandorten können zugelassen werden. Geländeauf-höhungen oder Abgrabungen sind im Wurzelbereich festgesetzter Bäume unzulässig][§ 2 Nr. 11 | Fensterlose Fassadenbereiche im Blockinnenbereich, deren Breite mehr als 5 m beträgt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§ 2 Nr. 12 | Dachflächen mit einer Neigung von bis zu 20 Grad sind mit einem mindestens 12 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft extensiv zu begrünen. Von einer Dachbegrünung kann in den Dachbereichen abgesehen werden, die der Belichtung, der Be- und Entlüftung, als Dachterrasse oder der notwendigen Aufnahme technischer Anlagen dienen. Die zu begrünende Dachfläche muss mindestens 60 vom Hundert der Dachfläche betragen.][§ 2 Nr. 13 | Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 80 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Ausnahmen für er-forderliche Flächen für Terrassen, Wege, Freitreppen, Feuerwehrzufahrten und Kinderspielflä-chen können zugelassen werden. Für Bäume auf Tiefgaragen muss jeweils auf einer Fläche von 12 m² die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen][§ 2 Nr. 14 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Yes
    GRZ
    • 0.9
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1550
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • UrbanesGebiet