• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f3a470d1-a85a-4c25-aad8-2779cedbc020

    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f3a470d1-a85a-4c25-aad8-2779cedbc020
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup52
    xpPlanDate
    • 1989-04-19
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: relativGelaendeoberkante|Bezugspunkt: TH|Höhe: 8]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit dienen, unzulässig. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Lagerbetriebe und Fuhrunternehmen können nur ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Entlang der Luruper Hautpstraße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Yes
    GFZ
    • 1
    GRZ
    • 0.8
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_43953881-dabc-4ce2-aa21-e50241aba34d]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet