• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f46c4b34-a301-4a3b-81c4-c73d42fadb8d

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • Eppendorf4
    xpPlanDate
    • 2020-06-18
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    • (a)
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Tiefe von 2 m zulässig. Die Überschreitungen dürfen insgesamt nicht mehr als die Hälfte der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen. In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig. Eine Überschreitung der Baugrenzen für gemeinschaftlich genutzte Terrassen (zum Beispiel Seniorenanlage, Stiftsgebäude, zum Beispiel die Gastronomiefläche des Kulturhauses Eppendorf e. V.) ist bis zu einer Tiefe von 5 m zulässig.][§2 Nr.6 | In den mit „(a)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sind die Stellplätze in Tiefgaragen anzuordnen. Oberirdische Behindertenstellplätze sind zulässig. Auf dem Flurstück 1154 der Gemarkung Eppendorf sind oberirdische Stellplätze nur innerhalb der ausgewiesenen Fläche für Tiefgaragen der Tiefgaragenzufahrt an der Frickestraße zulässig.]
    flaechenschluss
    • Yes
    dachgestaltung
    • [Dachform: Flachdach]
    GRZ
    • 0.3
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet