XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4df7eee-1f28-4c6b-a652-58709ebd0de8
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refTextInhalt
- [§2 Nr.11 | Durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung sind im allgemeinen Wohngebiet die Wohn- und Schlafräume sowie im Kerngebiet die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.15 | Auf den Kerngebietsflächen an der Stein-Hardenberg-Straße sowie in den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert