• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f4ebec56-9284-4648-ab91-fdc3307f30d0

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    • 5.4
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marmstorf29
    xpPlanDate
    • 2017-07-17
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, 1062), ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Loggien, Wintergärten, Balkone und Sichtschutzwände bis zu 2 m kann zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Entlang der Straßen Marmstorfer Weg und Langenbeker Weg sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Seiten der Gebäude nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Wohn- und Schlafräume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.6.1 | Außenwände der Gebäude sind mit Mauerziegeln oder Riemchen in beigen, roten oder braunen Farbtönen zu verblenden. Für die Fassaden und Fensterrahmen sind je Gebäude oder Gebäudegruppe einheitliche Farben zu verwenden.][§2 Nr.6.2 | Kellerersatzräume und Garagen sind dem Hauptgebäude gestalterisch anzupassen.][§2 Nr.6.3 | Es sind nur Flachdächer sowie Sattel- und Pultdächer zulässig. Für die Dachdeckung mit Dachsteinen oder Dachziegeln sind nur rote oder rotbraune Farbtöne zu verwenden.][§2 Nr.7 | Je Einzelhaus sowie Doppelhaushälfte sind mindestens ein kleinkroniger Laubbaum oder zwei Obstbäume zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sind außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und auf Flächen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume, Baumreihen und Gehölzgruppen unzulässig.][§2 Nr.12 | Dächer von Garagen und Carports sind mit einer Neigung bis zu 6 Grad auszuführen und mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.13 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.14 | Rad- und Fußwege sowie Stellplätze außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Yes
    GRZ
    • 0.3
    Z
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    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
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    • AllgWohngebiet