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refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Dies gilt nicht für die Flurstücke 3274 und 6421 der Gemarkung Niendorf sowie für Betriebe, die Kraftfahrzeuge und sonstige flächenbeanspruchende Artikel handeln, ausstellen oder lagern.][§2 Nr.5 | In den Gewerbegebieten sind 10% der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.7 | In den Gewerbegebieten sind Außenwände, die zu Wohngebieten sowie Kleingärten orientiert und mehr als 5 m breit sind, mit Rankgewächsen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
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