[§2 Nr.4 | In der Magdalenenstraße können die vorderen Baugrenzen
durch zweigeschossige Vorbauten bis maximal 3 m Tiefe
auf der Hälfte der Gebäudebreite ausnahmsweise überschritten
werden.][§2 Nr.5 | Im Böhmersweg und in der Magdalenenstraße kann eine
Überschreitung der hinteren Baugrenzen durch Terrassen
bis zu einer Tiefe von 3 m auf der Hälfte der Gebäudebreite
zugelassen werden. Im Brodersweg (Flurstück 443 der Gemarkung Harvestehude) kann eine Überschreitung der
vorderen Baugrenzen durch Terrassen bis zu einer Tiefe
von 3 m auf der Hälfte der Gebäudebreite zugelassen
werden.]