XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f62b5c2d-bd4f-405f-b570-c2cc202a715e
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- [§2 Nr.3 | 3. Im allgemeinen Wohngebiet südlich der Straße Pinnasberg sowie für Wohnungen im Kerngebiet muss für die zu den Straßen gerichteten Wohn- und Schlafräume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | 6. Die Dachfläche der Gemeinschaftsgarage im Wohngebiet südlich der Straße Pinnasberg ist als begehbare Terrasse für die Bewohner der nördlich angrenzenden Bebauung auszubilden; mindestens 30 vom Hundert (v. H.) der Dachfläche sind zu begrünen.]
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