• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f7374839-d89f-49cd-8762-42646620765f

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge92
    xpPlanDate
    • 2016-03-15
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    • 12
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    ebene
    • 0
    hoehenangabe
    • [Abweichender Höhenbezug: über Straßenverkehrsfläche|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 15]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b993e274-dbd6-4a10-aef8-30980da0ccb2]
    wirdDargestelltDurch
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den mit „(A)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen der allgemeinen Wohngebiete WA 10, WA 11 und WA 12 muss die Geschossfläche des obersten Geschosses jeweils weniger als 80 vom Hundert (v. H.) der Geschossfläche des darunterliegenden Geschosses betragen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden. Dies gilt nicht für die allgemeinen Wohngebiete WA 1, WA 2, WA 8 und WA 9.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten WA 3, WA 4, WA 5, WA 6 und WA 7 mit abweichender Bauweise sowie in den allgemeinen Wohngebieten mit der Bauweise Reihenhäuser sind Gebäude mit einer Länge von höchstens 35 m zulässig. In den allgemeinen Wohngebieten WA 10 und WA 12 mit abweichender Bauweise sind Gebäude von mindestens 50 m und höchstens 85 m Länge zulässig. Die Abstandsflächen gemäß der Hamburgischen Bauordnung sind jeweils einzuhalten.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten WA 3, WA 4, WA 5, WA 6 und WA 7 müssen die Fassaden zur geplanten Straße nach einer maximalen Länge von 22 m um mindestens 2 m in der Tiefe vor- oder zurücktreten. In den allgemeinen Wohngebieten WA 10, WA 11 und WA 12 müssen die Fassaden zur geplanten Straße und zum Reinbeker Redder nach einer maximalen Länge von 30 m um mindestens 2 m in der Tiefe vor- oder zurücktreten.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten WA 3, WA 4, WA 5, WA 6 und WA 7 sowie WA 10, WA 11 und WA 12 dürfen die Fassaden der obersten Geschosse an keiner Seite durchgängig auf den Fassaden der darunterliegenden Geschosse liegen. Die Breite und die Tiefe der Rücksprünge müssen mindestens 2 m betragen.][§2 Nr.6 | Die festgesetzte Gebäudehöhe darf für technische Aufbauten (zum Beispiel Fahrstuhlschächte) auf einer Fläche von höchstens 30 v. H. der jeweiligen Dachflächen um bis zu 1 m überschritten werden.][§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten WA 3, WA 4, WA 5, WA 6, WA 7, WA 10, WA 11 und WA 12 sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.9 | Tiefgaragen und Fluchttreppen sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig.][§2 Nr.10 | Tiefgaragen sowie Nebenanlagen sind in einem Abstand von 3 m zu den festgesetzten Flächen zum Anpflanzen beziehungsweise für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sowie in den Kronentraufbereichen der gemäß Nummer 23 festgesetzten Bäume und Knicks unzulässig.][§2 Nr.11 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien, Sichtschutzwände, Zugangstreppen zu den Erdgeschosswohnungen sowie durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen kann bis zu 2,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Grundstücksflächen und festgesetzten Grünflächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (Pflaster mit hohem Fugenanteil oder Rasengittersteine) herzustellen.][§2 Nr.15 | In den allgemeinen Wohngebieten WA 10, WA 11 und WA 12 ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.16 | In den allgemeinen Wohngebieten WA 10, WA 11 und WA 12 ist für einen Außenwohnbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen (wie zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenwohnbereich ein Tagespegel von kleiner als 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.17 | Grundstückseinfriedungen entlang von Wegen, festgesetzten Grünflächen und Feuerwehrzufahrten sind als Hecken oder mit Sträuchern auszuführen. Die Anpflanzungen können für Zuwegungen im notwendigen Umfang unterbrochen werden. Zäune sind zulässig, wenn sie abgepflanzt werden.][§2 Nr.18 | Die Dachflächen von Gebäuden sind zu mindestens 60 v. H. mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Ausgenommen sind Wintergärten und Gewächshäuser.][§2 Nr.19 | In den allgemeinen Wohngebieten sind nicht überbaute Garagen- und Tiefgaragenflächen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon können erforderliche Flächen für Terrassen, Wege, Freitreppen und Kinderspielflächen sowie an Hauptgebäude unmittelbar anschließende Flächen in einer Tiefe von 50 cm, gemessen senkrecht von der Außenwand des Gebäudes, ausgenommen werden. Im Bereich zu pflanzender Bäume muss der Substrataufbau mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.20 | Tiefgaragenrampen sind mit Rankgerüsten oder Pergolen zu überstellen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.27 | Ein Anteil von mindestens 60 v. H. der Fassaden von Wohngebäuden sind mit rotem oder rotbuntem Verblendmauerwerk herzustellen. Ergänzend ist Putz in weiß oder grau zulässig. Für untergeordnete Bauteile (zum Beispiel Eingangsbereiche, feststehende Fassadenpaneele und Faschen) darf außerdem Holz verwendet werden. Bei der Berechnung nach Satz 1 sind Fensterflächen nicht mitzurechnen.]
    flaechenschluss
    • Yes
    GFZ
    • 1.4
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    dachform
    • 1000
    dachformWert
    • Flachdach
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 3000
    bauweiseWert
    • AbweichendeBauweise