XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f7eae3d7-bd2b-49c6-93c5-9b361b2303e7
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f7eae3d7-bd2b-49c6-93c5-9b361b2303e7
xpPlanName
- Allermoehe21-Billwerder15
hoehenangabe
- [Höhenbezug: Absolut NHN|Bezugspunkt: Oberkante|Höhe: 2.2]
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_1d158c92-00cb-46fc-9f4c-5ea788a91ad1]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PTO_284b4565-6178-4bed-bf8f-254499060e43][XPLAN_XP_PTO_2b758849-b172-4727-8992-ff82a5e26d33][XPLAN_XP_PTO_127d3ae8-c32f-469c-b08c-de12ca9f1a7e][XPLAN_XP_PTO_0bd1467c-9496-4e45-8079-2e994f6132db][XPLAN_XP_PTO_b5729ce3-74d1-4fbc-b62a-9b5013b1587a]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Für die Erschließung der Wohnbauflächen sind noch v/eitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.][§2 Nr.3 | Innerhalb der mit (A) gekennzeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.][§2 Nr.14 | Gehwegüberfahrten zum Nettelnburger Landweg sind nicht zugelassen. Der Anschluß der Grundstücke erfolgt über die im Bebauungsplan festgesetzten Straßenverkehrsflächen sowie über die nach Nummer 1 vorgesehenen weiteren öffentlichen Verkehrsflächen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert