• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f8e90406-23a8-4b82-8b6e-9f9553e3913f

    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f8e90406-23a8-4b82-8b6e-9f9553e3913f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Uhlenhorst6
    xpPlanDate
    • 2011-12-20
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6f764962-7527-443c-b5f9-8f68eb543b33]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_922aa456-e09c-40c6-8fc6-18bf607e4707][XPLAN_XP_PPO_5a68828c-507e-4a38-8df7-ebc85a910388]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze in Tiefgaragen anzuordnen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten und auf den Flächen für Gemeinbedarf ist eine Überschreitung der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Breite von 3 m und einer Tiefe von 2 m zulässig. Terrassen sind bis zu einer Tiefe von 4 m zulässig.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten und auf den Flächen für Gemeinbedarf kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), auf bis zu 0,5 beziehungsweise 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet am Winterhuder Weg und auf den Flächen für Gemeinbedarf am Winterhuder Weg/ Ecke Averhoffstraße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 db (A) erreicht wird.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten sind nur Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit einer Dachneigung bis 15 Grad zulässig.]
    flaechenschluss
    • Yes
    GRZ
    • 0.4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet