XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f8f6c0a6-3568-4275-8d8a-49516119ba0b
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refTextInhalt
- [§2 Nr.3.1 | Für das Kerngebiet gilt:
Vergnügungsstätten sind unzulässig.][§2 Nr.3.2 | Für das Kerngebiet gilt:
Nutzungen nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung sind mit Ausnahme der Flurstücke 1141, 140 und 1180 der Gemarkung St. Pauli Süd unzulässig.][§2 Nr.3.3 | Für das Kerngebiet gilt:
Auf den Flurstücken 1141, 140 und 1180 werden Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.3.4 | Für das Kerngebiet gilt:
Entlang der Budapester Straße und der Simon-von- Utrecht-Straße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3.5 | Für das Kerngebiet gilt:
Die Dachflächen der eingeschossigen Gebäude sind mit einer mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen und zu begrünen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert