XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f8f893f1-4009-42c6-9872-1471cf87ee9a
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | In den Baugebieten „(1)" bis „(9)" sind außerhalb der festgesetzten Flächen für Gemeinschaftsstellplätze weitere Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig, soweit Wohnruhe und Gartengestaltung nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Entlang der Heimfelder Straße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärm-abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.14.3 | Die Gestaltung der Dächer und Fassaden ist für Gebäude gleichen Bautyps in Farbe und Material abzustimmen und einheitlich auszuführen:
In den Baugebieten „(1)" bis ,,(9)" ist das oberste Geschoß als Staffelgeschoß mit einer Dachneigung von maximal 25 Grad auszubilden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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