XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_f9129f11-f0fa-42f5-8080-9b1e8fd66380
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hoehenangabe
- [Höhenbezug: absolutNHN|Bezugspunkt: HBA|Höhe: 14]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Im Industriegebiet westlich der Straße Dubben einschließlich ihrer Verlängerung sind Fabriken und Betriebsstätten, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen für die Umgebung verursachen können, insbesondere Metallschmelzen, mineralölbearbeitende und -verarbeitende Betriebe, Betriebsstätten zur Beseitigung von Altöl, Gummifabriken, Zellstoff- und Papierfabriken, Kaffeeröstereien sowie Fischverwertungsbetriebe und Abdeckereien, unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Industriegebiet mit einer Begrenzung der Höhe baulicher Anlagen sind Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_14a7b893-d9e0-4eba-8720-cde9464c8718]
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besondereArtDerBaulNutzung
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