• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa12c747-e42f-4fe9-bac0-c29bc379b814

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    • 5.2
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    • BP_Plan
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    • Langenhorn68
    xpPlanDate
    • 2024-10-28
    gliederung2
    • (C)
    ebene
    • 0
    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: absolutNHN|Bezugspunkt: TH|Höhe: 40.8][Höhenbezug: absolutNHN|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 42.3]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b7203b5d-d77c-4cea-aa55-69be472dfa8c]
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den Kern- und Mischgebieten an der Langenhorner Chaussee sind die Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orien­tierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäu­deseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bau­teilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnah­men insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.3 | In Kern- und Mischgebieten sind die gewerblichen Auf­enthaltsräume, insbesondere die Pausen- und Ruheräume, durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Es sind nur Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Dachneigung bis zu 20 Grad zulässig. Die Dach­flächen sind mit einem mindestens 12 cm starken, durch­wurzelbaren Substrataufbau zu versehen und auf 80 vom Hundert (v. H.) der Dachfläche extensiv zu begrünen. Zur Starkregenvorsorge und hinsichtlich des Überflutungs­schutzes sind die Dachabflüsse durch Drosselabläufe zu begrenzen. Eine Kombination von aufgeständerten Anla­gen zur Nutzung der Solarenergie und einer flächigen Begrünung auch unter den Modulen ist möglich.][§2 Nr.7 | In den Kerngebieten sind Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Arti­keln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuel­lem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.9 | In dem mit ,,(C)" bezeichneten Kerngebiet am Stockflethweg ist, mit Ausnahme von KFZ-Einzelhandel, Einzelhandel unzulässig.][§2 Nr.10 | In den mit ,,(B)" und ,,(C)" bezeichneten Kerngebieten am Stockflethweg sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter und sonstige Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummer 7 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) unzulässig. Ausnahmen für Wohnungen nach§ 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.20 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Auf der mit ,,(C)" bezeichneten Fläche des Kerngebiets sind alternativ hierzu innerhalb der mit minus eins festgesetzten Baugrenzen eingeschossige Überdachungen mit einem begrünten Dach zulässig.][§2 Nr.22 | Das im Kerngebiet auf dem Flurstück 11433, im Gewerbegebiet auf dem Flurstück 11435 sowie auf der privaten Grünfläche auf den Flurstücken 11435 und 11457 der Gemarkung Langenhorn festgesetzte Fahrrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Hochbahn AG, eine Zu- und Abfahrt zu den Bahnanlagen auf dem Flurstück 11131 der Gemarkung Langenhorn anzulegen und zu unterhalten. Die Zufahrt muss eine Tragfähigkeit von 30 t aufweisen. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Geh- und Fahrrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.23 | In den Baugebieten ist das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Sollte im Einzelfall eine Versickerung für die Grundstücke mit der Belegenheit Langenhorner Chaussee, zwischen Bärenhof und dem Flurstück 717 der Gemarkung Langenhorn, unmöglich sein, kann ausnahmsweise eine Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagswassers in das hier vorhandene Regenwassersiel nach Maßgabe der zuständigen Stelle zugelassen werden.][§2 Nr.24 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege, ebenerdige PKW- und Fahrradstellplatzflächen, Terrassen sowie Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][ | Das im Kerngebiet auf den Flurstücken 11685 und 11433, im Gewerbegebiet auf dem Flurstück 11435 sowie auf der privaten Grünfläche auf den Flurstücken 11435, 11457, 114 56 und 10929 der Gemarkung Langenhorn festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichnete private Fläche dem allgemeinen Fußgängerverkehr zur Verfügung gestellt wird. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • Yes
    GFZ
    • 1.8
    GRZ
    • 0.8
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise