XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa37c229-057f-4b36-bb85-0c9e3f72fbfc
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa37c229-057f-4b36-bb85-0c9e3f72fbfc
refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | Im Dorfgebiet sind Betriebe zur Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Einrichtungen zur Massentierhaltung sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, unzulässig.][§2 Nr.10 | Im Dorfgebiet und in den „Erhaltungsbereichen" gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
1. Die Dachneigung darf nicht weniger als 47 Grad betragen. Für die Ausführung der Dachdeckung dürfen nur Reet oder rote S-Pfannen verwendet werden.
2. Für die Außenwände von Gebäuden dürfen nur hellrote bis rotbraune Ziegelsteine verwendet werden.
3. Die Fenster sind kleinteilig zu gliedern.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_76f9f5fb-0fcb-4eca-8683-5d78c8bfe593]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert