XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa3ae026-fc2e-47f5-9cd4-ff1d1ad57b58
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa3ae026-fc2e-47f5-9cd4-ff1d1ad57b58
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_ddf56ff4-4ec3-49c5-979d-ac9fc8874e19]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PTO_d4f51501-5553-48bc-b342-f944ccfe63ce][XPLAN_XP_PTO_edb75586-411d-4f8a-b293-14a656c5e35f][XPLAN_XP_PTO_281be7eb-af83-4093-81dc-4b4f759dbc74][XPLAN_XP_PTO_ebe3ab38-5a0e-448e-b8f5-394562977a08][XPLAN_XP_PTO_be3d0c90-d087-44f9-b5ae-05ee2c08b100][XPLAN_XP_PTO_4ecf6bdc-9298-4388-ac8f-f6977280fd63]
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Im Industriegebiet sind Fabriken und Betriebsstätten, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen für die Umgebung verursachen können, insbesondere Metallschmelzen, chemische Fabriken, mineralölbearbeitende und -verarbeitende Betriebe, Betriebsstätten zur Beseitigung von Altöl, Gummifabriken, Zellstoff- und Papierfabriken, Kaffeeröstereien sowie Fischverwertungsbetriebe und Abdeckereien unzulässig.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der südwestlichen Baugrenze durch Gebäudeteile (z.B. von Hallenbauten) kann zugelassen werden, wenn hierbei 600 m² im Einzelfall nicht überschritten werden und jeweils eine gleichgroße Grünfläche innerhalb der Baugrenzen angelegt wird.][§2 Nr.8 | Auf den Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und Baugrenze sind Arbeits- und Lagerflächen unzulässig. Ausnahmsweise können dort Stellplätze zugelassen werden, wenn die gärtnerische Gestaltung nicht beeinträchtigt wird.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert