• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fb4b5e6e-f86a-4097-be98-d29f1e8e1dcf

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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4. | In den Kerngebieten sind Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist sowie glücksspielorientierte Vergnügungsstätten mit Gewinnmöglichkeit wie Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist und Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.6. | In den Baugebieten sind Pkw- und Lkw-Stellplätze nur innerhalb von Tiefgaragen und Gebäuden innerhalb der über- und unterbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr. 8. | In den mit „MK2“ und „MK3“ bezeichneten Kerngebieten und dem mit „MU2“ bezeichneten urbanen Gebiet ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhen durch Dach- und Technikaufbauten um bis zu 2,5m zulässig, sofern diese um mindestens 2m von der straßenseitigen Gebäudekante des darunterliegenden Geschosses abgerückt realisiert werden. Dach- und Technikaufbauten mit Ausnahme von Solaranlagen und Anlagen für die Energiegewinnung durch Wind sind gruppiert anzuordnen und einzuhausen oder durch eine allseitige Attika zu verdecken. Eine Überschreitung der festgesetzten zulässigen Gebäudehöhe von 7,5m über Normalhöhennull (NHN) in dem mit „MK3“ bezeichneten Kerngebiet und der zulässigen Gebäudehöhe von 8,0m über NHN in dem mit „MU1“ bezeichneten urbanen Gebiet kann für den für Baumpflanzungen erforderlichen Substrataufbau zugelassen werden.][§2 Nr. 11. | In den Baugebieten kann eine Überschreitung der festgesetzten zulässigen Gebäudehöhe durch Geländer von Balkonen und Dachterrassen zugelassen werden.][§2 Nr. 14. | Werden in den Kerngebieten an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn- / Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr. 16. | Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird. Von dieser Festsetzung kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises ermittelt wird, dass die tatsächliche Lärmbelastung in der Mitte eines Außenwohnbereiches in einer relativen Höhe von 1,2 Metern niedriger als 65 dB(A) ist.][§2 Nr. 18. | Für Gebäude, die ganz oder teilweise in einem Abstand von weniger als 40 m zu den U-Bahn-Betriebsanlagen errichtet werden sollen, ist der Erschütterungsschutz durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (analog dem Mischgebiet nach Baunutzungsverordnung) für die jeweils im Tageszeitraum (6 Uhr bis 22 Uhr) oder Nachtzeitraum (22 Uhr bis 6 Uhr) schutzwürdigen Aufenthaltsräume eingehalten werden. Die DIN 4150_Teil2 ist zu kostenfreier Einsicht für jedermann im Staatsarchiv niedergelegt. Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§2 Nr. 19. | Zusätzlich ist für die in Nummer 18 genannten Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (etwa an Wänden, Decken und Fundamenten) zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall für die jeweils im Tageszeitraum (6 Uhr bis 22 Uhr) oder Nachtzeitraum (22 Uhr bis 6 Uhr) schutzwürdigen Aufenthaltsräume die Immissionsrichtwerte der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung vom 4. Februar 1997 (BGBl. I S. 172, 1253), geändert am 23. September 1997 (BGBl. I S. 2329, 2344) nicht überschreitet.][§2 Nr. 20. | Keller- und Tiefgaragengeschosse sind in druckwasserdichter Bauweise (zum Beispiel „weißer Wanne“) auszuführen. Die Entwässerung von Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter Gelände) ist nur in einem geschlossenen Leitungssystem zulässig.][§2 Nr. 21. | In dem mit „MU1“ bezeichneten urbanen Gebiet und im mit „MK3“ bezeichneten Kerngebiet sind jeweils mindestens 3 Bäume innerhalb der Innenhofbereiche zu pflanzen.][§2 Nr. 23. | Die Dächer von Gebäuden mit einer Dachneigung von bis zu 20 Grad sind dauerhaft flächendeckend zu begrünen.][§2 Nr. 23.2 | Ausgenommen von der Begrünungspflicht sind Dachflächen, die der Belichtung, der Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen – mit Ausnahme von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie – dienen sowie Dachterrassen, Terrassen, Spielflächen, Wege, Freitreppen, Anlieferzonen sowie an Gebäude unmittelbar anschließende Flächen in einer Tiefe von 50 cm.][§2 Nr. 23.3.5. | im mit „MK3“ bezeichneten Kerngebiet mindestens 7,5 v.H. der Gebäude mit einer als Höchstmaß festgesetzten Gebäudehöhe von bis zu 7,5m über NHN und mindestens 10 v.H. der übrigen Gebäude.][§2 Nr. 25. | Gläserne Balkonbrüstungen sind durch wirksame Maßnahmen für Vögel wahrnehmbar zu machen. Dies gilt auch für übrige Glasflächen und an Gebäuden, wenn der Glasanteil der Fassadenseite größer als 75 v. H. ist oder zusammenhängende Glasflächen größer 6 Quadratmeter vorgesehen sind. Satz 2 gilt nicht für Glasflächen bis 10 Meter Geländeoberkante, es sei denn, die Glasflächen befinden sich in unmittelbarer Umgebung zu Gehölzen, Gewässern oder größeren Vegetationsflächen oder ermöglichen eine Durchsicht auf Vegetation, Gewässer oder Himmel.]
    flaechenschluss
    • Yes
    GRZ
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    besondereArtDerBaulNutzung
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    • Kerngebiet
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    • 2000
    bauweiseWert
    • Geschlossene Bauweise