• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fb514a54-9584-45d5-9d7e-d1eeb52116fb

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    • 5.2
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    • BP_Plan
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    • Uhlenhorst1
    xpPlanDate
    • 2018-07-03
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 im mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet darf für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummern 2 und 3 der Baunutzungsverordnung bis 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.4 | Im mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sowie in den Untergeschossen befindliche Abstell-, Technik- und Versorgungsräume sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Tiefgaragen müssen einschließlich Überdeckung unter Erdgleiche liegen.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind die Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.10 | Im mit „WA 1“ bezeichneten Wohngebiet ist das Dach des maximal viergeschossigen Gebäudes als Flachdach oder flach geneigtes Dach bis zu einer Neigung von 15 Grad auszubilden, wobei mindestens 80 vom Hundert mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen ist.][§2 Nr.11 | Im mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet ist für die Außenbeleuchtung nur die Verwendung von Lampentypen zulässig, die ein für Fledermäuse und Insekten wirkungsarmes Spektrum aufweisen (LED mit maximal 3000 Kelvin, nach unten abstrahlend). Gärten, Gehölze und umgebende Gebäude sind von direkter Außenbeleuchtung abzuschirmen.]
    flaechenschluss
    • Yes
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet