XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fbe755f9-4cdf-4fc5-8197-e64dff5d1d43
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refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohngebiete ausgeschlossen sind.][§2 Nr.6 | In den Gewerbegebieten sind über die festgesetzten Anpflanzungsflächen hinaus 10 % der Grundstücksflächen mit einheimischen hohen Sträuchern und großkronigen Laubbäumen zu beflanzen.][§2 Nr.7 | In den Gewerbegebieten sind fensterlose Fassaden mit einer Breite von mindestens 5 m mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
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