XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fc081ec3-3a6d-4d8a-8ff1-533856155c1c
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- [§2 Nr.9 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (wie zum Beispiel Tankstellen und Speditionen), gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie zum Beispiel Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe gemäß der Spalte 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 505), zuletzt geändert am 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619, 1623), unzulässig.][§2 Nr.11 | Für die Erschließung des Gewerbegebiets sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.12 | Im Gewerbegebiet ist auf ebenerdigen Stellplatzanlagen je vier Stellplätze ein großkroniger Baum anzupflanzen.][§2 Nr.23 | Die Ausgleichsmaßnahmen nach Nummern 18 und 19 werden gesammelt zu 40 v. H. dem reinen Wohngebiet mit Erschließung und zu 60 v. H. dem Gewerbegebiet mit Erschließung zugeordnet.]
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