XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fc2572ba-f903-4097-bf8f-9c508a2ab995
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refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | Im fünfgeschossigen Kerngebiet an der Lübecker Straße sind Wohnungen über dem zweiten Vollgeschoß allgemein zulässig.][§2 Nr.4 | In den Kerngebieten sind Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen, die nicht unter Satz 1 fallen, werden ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | In den Kerngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Oberirdische Stellplätze für den Besucherverkehr können zugelassen werden. Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen und zu begrünen.]
gehoertZuBP_Bereich
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