XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fd603d1c-dc75-4bd4-8d4b-ecf0850e096c
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refTextInhalt
- [§2 Nr.9 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Aufhöhungen und Abgrabungen bis zu 30 cm außerhalb der Baukörper auf der dem Deich zugewandten Seite zulässig. An den anderen Gebäudeseiten sind Abgrabungen von 30 cm und Aufhöhungen bis zur Höhe der Oberkante Fußboden des ersten Vollgeschosses zulässig, wenn sie eine Fläche von 20 m² je Baugrundstück nicht überschreiten.]
gehoertZuBP_Bereich
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besondereArtDerBaulNutzung
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