• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fe2a21df-d513-40d9-bb74-e80b785c7491

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    • Lohbruegge89
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    • 2016-02-29
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten, mit Ausnahme des mit „WA 3“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiets, kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.3 | Die festgesetzte Gebäudehöhe darf für technische Aufbauten (zum Beispiel Fahrstuhlschächte) auf einer Fläche von höchstens 30 v.H. der jeweiligen Dachflächen um bis zu 1 m überschritten werden.][§2 Nr.4 | Tiefgaragen einschließlich Zufahrten sowie Terrassen und Fluchttreppen sind außerhalb der Baugrenzen zulässig. Tiefgaragen außerhalb von Baugrenzen müssen einen Mindestabstand von 4 m zur Umgrenzung der Fläche für die Erhaltung von Knicks haben.][§2 Nr.5 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone und Zugangstreppen zu den Erdgeschosswohnungen bis zu 2,5 m ist außerhalb der Straßenverkehrsflächen und Flächen mit Gehrechten zulässig.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Grundstücksflächen und festgesetzten Grünflächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Rasengittersteine) herzustellen.][§2 Nr.14 | Grundstückseinfriedigungen entlang von Wegen und Feuerwehrzufahrten und zu den öffentlichen Grünflächen sind als Hecken oder mit Sträuchern auszuführen. Die Anpflanzungen können für Zuwegungen im notwendigen Umfang unterbrochen werden. Zäune sind zulässig, wenn sie abgepflanzt werden.][§2 Nr.15 | Die Dachflächen jedes Gebäudes sind zu mindestens 60 v. H. mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Ausgenommen sind Terrassen, Wintergärten und Gewächshäuser.][§2 Nr.16 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege und Terrassen beanspruchten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch oder als Spielplatzflächen anzulegen. Für Bäume muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus im Bereich der Bäume auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.22 | Das innerhalb der allgemeinen Wohngebiete anfallende Niederschlagswasser ist in die herzustellenden Regenrückhaltebecken im Süden des Geltungsbereiches mit Ableitung in den Bornmühlenbach nach Maßgabe der zuständigen Stelle einzuleiten, sofern es nicht versickert oder gesammelt und genutzt wird.]
    flaechenschluss
    • Yes
    GFZ
    • 1.2
    GRZ
    • 0.4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    dachform
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    • Flachdach
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    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise