• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_feb5a8aa-61a5-49ec-95a5-7ce4107a52f0

    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_feb5a8aa-61a5-49ec-95a5-7ce4107a52f0
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup62-Bahrenfeld67
    xpPlanDate
    • 2014-12-11
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_189f8456-94e0-4b94-976a-cc48a77bf6a9]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Das Sondergebiet „Technologiepark“ dient der Unterbringung von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie innovativen, technologieorientierten Unternehmen und Betrieben (technologie-orientiertes Gewerbe). Zulässig sind Forschungs-, Laborund Hochschuleinrichtungen, forschungs- und technologieorientierte Gewerbebetriebe sowie forschungs- und technologieorientierte Dienstleistungsbetriebe mit zugehörigen Verwaltungsnutzungen, Produktions-, Werkstatt-, Labor- und Lagerflächen sowie Nebenanlagen und Nebenflächen. Ausnahmsweise können der Versorgung des Gebiets dienende Betriebe und reine dienstleistungsorientierte Betriebe zugelassen werden, soweit sie räumlich und funktional untergeordnet sind.][§2 Nr.8 | Das in den Sondergebieten und im Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser der Dachflächen und Gehwege ist über die belebte Bodenzone zu versickern.][§2 Nr.10 | In den Sondergebieten sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in den folgenden Tabellen angegebenen Emissionskontingente LEK nach der DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten. Emissionskontingente LEK in dB(A), Emissionshöhe 1 m: Gebiet: SO, LEK, tags dB(A) 60, LEK, nachts dB(A) 42. Für die folgenden angegebenen Richtungen erhöht sich das Emissionskontingent LEK für die Sondergebiete im Nachtzeitraum (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) um folgendes Zusatzkontingent: Zusatzkontingente für angegebene Sektoren: Richtungssektor (Bezugspunkt: RW 3558081, HW 5940036), „A“ 222 Grad bis 60 Grad (0 Grad im Norden, rechtsdrehend) Zusatzkontingent [dB(A)] Nacht 3 „B“ 60 Grad bis 147 Grad (0 Grad im Norden, rechtsdrehend) Zusatzkontingent [dB(A)] Nacht 18. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5, vom Dezember 2006 (Bezugsquelle: Beuth- Verlag GmbH, Berlin, Auslegestelle Bezirksamt Altona, Raum 506, Hamburg). Dabei sind die von den kontingentierten Flächen unter Anwendung der Emissionskontingente verursachten Immissionen ausschließlich mit geometrischer Ausbreitungsberechnung zu bestimmen. Bei der Prüfung für die Nacht ist die volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel („lauteste Nachtstunde“) maßgebend. Die Einhaltung der oben festgesetzten Werte ist im Zuge des jeweiligen Genehmigungsverfahrens nachzuweisen.][§2 Nr.16 | In den Sondergebieten und im Gewerbegebiet ist je sechs Stellplätze ein großkroniger Baum anzupflanzen. Stellplatzanlagen sind mit Hecken oder frei wachsenden Sträuchern einzufassen.][§2 Nr.17 | In den Sondergebieten sind mindestens 60 v. H. der Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.18 | In den Sondergebieten sind Außenwände mit einem Fensterabstand von mehr als 5m sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.19 | In den Sondergebieten sind 10 v. H. der Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Je 100 m² hiervon ist ein großkroniger Baum und je 1 m² ein Strauch zu pflanzen.][§2 Nr.20 | In den Sondergebieten und im Gewerbegebiet sind nur Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Neigung bis 20 Grad zulässig.][§2 Nr.21 | In den Sondergebieten sind Gehwege und ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.27 | In den Sondergebieten sind je Baugrundstück an den Gebäuden ein Fassadenflachkasten oder eine Fassadenreihe für Fledermäuse sowie in den zu erhaltenden Baumreihen ein Flach- oder Rundkasten für Fledermäuse in fachlich geeigneter Weise anzubringen und dauerhaft zu unterhalten. In den öffentlichen Grünflächen sind vor Baubeginn 20 Nisthilfen für Höhlen- und für Halbhöhlenbrüter, 14 Nistkörbe für Greif- und Eulenvögel sowie 20 Fledermauskästen in Gruppen zu je 5 Stück in fachlich geeigneter Weise an Bäumen anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.]
    flaechenschluss
    • Yes
    GRZ
    • 0.8
    Z
    • 2
    nutzungText
    • Technologiepark, HA 34 üNN
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 2100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • SondergebietSonst