[§2 Nr.10 | In den Mischgebieten sowie in den Wohngebieten ist für jede 150 m2 der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Laubbaum zu pflanzen, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand bis zu 6 m beträgt, oder für jede 300 m2 der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Laubbaum, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14cm in 1m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.13 | In den Mischgebieten östlich Spritzenplatz/Erzbergerstraße und südlich der Straße Am Pflug / westlich Bahrenfelder Straße sowie in den Wohngebieten und Kerngebieten sind die Dächer der eingeschossigen Gebäudeteile als begehbare Terrassen für die Bewohner der jeweiligen Grundstücke auszubilden; mindestens 30 v.H. der Dachflächen sind zu begrünen.]