XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ff94746f-49b1-42b4-88d3-1f351c327a34
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ff94746f-49b1-42b4-88d3-1f351c327a34
refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | In dem mit „(A)" bezeichneten Kerngebiet sowie in den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die benachbarte Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.6 | In den Kern- und Gewerbegebieten sind Außenwände, deren Fensterabstand mehr als 5 m Breite beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.12 | Im Gewerbegebiet an der Neumann-Reichardt-Straße sowie in den Kerngebieten sind die den Straßenverkehrsflächen zugewandten Außenwände von Gebäuden architektonisch zu gliedern, insbesondere durch Anordnung von Vor- und Rücksprüngen.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_e4ae0171-ba79-4e89-87f2-f301db3d3363]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert