XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_ffe10425-4332-4cac-ae1d-53c9ac30cd42
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refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten sind Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.10 | Auf den mit „(7)" bezeichneten Flächen ist ein Grenzabstand der Hauptgebäude zur seitlichen Grundstücksgrenze bei mit Wohnbebauung bebauten Nachbargrundstücken oder zu benachbarten Grünflächen von mindestens 4 m einzuhalten. Für Eckgrundstücke können Ausnahmen zugelassen werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
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