https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_71a5da39-87f9-458a-8f12-a2fa9a10ea40
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_71a5da39-87f9-458a-8f12-a2fa9a10ea40
refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei
eingeschossigen Geschäftshäusern 5,0 m,
zweigeschossigen Geschäftshäusern 7,5 m,
dreigeschossigen Geschäftshäusern 10,0 m,
viergeschossigen Geschäftshäusern 13,0 m,
fünfgeschossigen Geschäftshäusern 16,0 m.][§2 Nr.4 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Arkaden auf öffentlichem Grund entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten sind. Das gilt insbesondere für die lichte Höhe. Der überbaubare öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_547160a3-cac6-4381-ac99-7e4589159b3b]
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detaillierteArtDerBaulNutzung
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