https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0b9db4e3-d222-4aa1-8d36-d8d2fb43cd2a
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0b9db4e3-d222-4aa1-8d36-d8d2fb43cd2a
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- [XPLAN_BP_BEREICH_ab03c8d4-eeef-45f7-94e0-78d2f868abd8]
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden nur ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Breite von 5 m und einer Tiefe von 1,5 m zulässig. Soweit die vorgenannten Bauteile in die Straßenverkehrsfläche hinein ragen, ist mindestens eine lichte Höhe von 4 m einzuhalten.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten sind den Straßenverkehrsflächen zugewandte Einfriedungen nur in Form von Hecken oder Drahtzäunen in Verbindung mit Hecken zulässig. Auf dem mit „(D)" bezeichneten Teil der privaten Grünflächen an der August-Krogmann-Straße sind Einfriedungen unzulässig.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert