https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_79810dfc-2beb-4864-86be-c3b792c4f65f
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_79810dfc-2beb-4864-86be-c3b792c4f65f
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- [XPLAN_BP_BEREICH_d1fdee74-a180-4fcb-9ad2-30f29dab60db]
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refTextInhalt
- [§2 Nr.5.3 | Die auf der mit „(e)" bezeichneten Kerngebietsfläche festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 darf für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung auf 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.6 | In den Kerngebieten sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung unzulässig. Ausgenommen davon ist das mit „(f)" bezeichnete Kerngebiet Ecke Hartzloh/Fuhlsbüttler Straße.][§2 Nr.7 | In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten, Bordelle, bordellähnliche Betriebe und Wohnungsprostitution sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | In den Kerngebieten zwischen der Planstraße „J1" und der Fuhlsbüttler Straße sind Wohnungen allgemein zulässig.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert