https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7a9c409b-5ad0-4c17-b617-f603ca1f6426
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7a9c409b-5ad0-4c17-b617-f603ca1f6426
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_67a8f5de-5656-41c2-b268-c08ee829b105]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_3750026c-bce4-4172-ab9d-bbee0639ac58][XPLAN_XP_PPO_66fa4276-e637-444a-840f-9153dfa918e0][XPLAN_XP_PPO_5c0ec661-3b75-4000-888f-d63d2f2faa88][XPLAN_XP_PPO_822f65c9-2b9d-461f-bdcb-3e452ecde570][XPLAN_XP_PPO_4af33426-474e-4ca3-9fc1-798f5a841096][XPLAN_XP_PPO_679d7e59-30ea-4f4c-a545-0f9a5f5b9eac]
refTextInhalt
- [§2 Nr.4 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 200 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 160 m² und auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 120 m², jeweils als Höchstmaß, zulässig. Für Anlagen, die kirchlichen, kulturellen, sozialen, gesundheitlichen oder sportlichen Zwecken dienen, können Ausnahmen zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Auf den rückwärtigen Grundstücksflächen der Wohngebiete sind Wohngebäude nur auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen zulässig. Der Mindestabstand zwischen vorderer und rückwärtiger Bebauung beträgt 25 m und - falls keine vordere Bebauung vorhanden ist - 25 m zwischen hinterer Baugrenze und rückwärtiger Bebauung.][§2 Nr.8 | In den Wohngebieten sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert