BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7db8d434-c1d3-4855-b5c7-7f227a3c49d8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7db8d434-c1d3-4855-b5c7-7f227a3c49d8
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7db8d434-c1d3-4855-b5c7-7f227a3c49d8
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Moorfleet9-Billwerder22
    xpPlanDate
    • 1998-06-05
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3806beb2-8248-42fb-b67b-8c81ce68484b]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_222fa5a4-7ec5-49f6-9600-1a49f5e8bbb8]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | Belastungen des Grundwassers innerhalb des Sondergebiets „Betriebsfläche" sind durch geeignete Abdichtungen des Bodens auszuschließen; das Spülfeld auf der Betriebsfläche ist mit einer Kunststoff-Dichtungsbahn (Hochdichtepolyethylen-Dichtungsbahn) oder durch andere wirksame Maßnahmen nach dem Stand der Technik herzustellen.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet „Betriebsfläche" sind nur bauliche Anlagen zulässig, die der Fläche für Aufschüttungen dienen, wie zum Beispiel Betriebsgebäude, Zwischenlager für Abdeckböden, Sandspülfeld und Kläranlage.]
    flaechenschluss
    • Ja
    nutzungText
    • Betriebsfläche
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 4000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • SonderBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 2100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • SondergebietSonst
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7dbf592b-34f2-40fe-bfd0-d174d5aa8861

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7dbf592b-34f2-40fe-bfd0-d174d5aa8861
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7dbf592b-34f2-40fe-bfd0-d174d5aa8861
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt113
    xpPlanDate
    • 2022-02-10
    gliederung2
    • (A)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_294bfc43-522d-4012-8bae-da65883475ae]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_ba6a279e-848f-40c0-90d5-e4a9d113183d][XPLAN_XP_PPO_b2698275-d0ec-4e90-bbfc-d962c366ca22][XPLAN_XP_PPO_b8e1d82a-ca14-4ca9-9814-b8fd12c4e431][XPLAN_XP_PPO_41a9473e-1b9b-458b-a848-d062ac9e5b61][XPLAN_XP_PPO_603f0565-12b8-41dc-87c0-0b43651e327b]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet sind kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes gemäß § 3 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) unzulässig.][§2 Nr.4 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten, dem östlichen urbanen Gebiet sowie auf den Gemeinbedarfsflächen sind folgende Überschreitungen der jeweils festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) durch Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO zulässig: a) in den reinen Wohngebieten der Baufelder mit den Ordnungsnummern 1.1 und 2.2 bis zu einer GRZ von 0,55, b) in den reinen Wohngebieten der Baufelder mit den Ordnungsnummern 1.2 und 4.1, den allgemeinen Wohngebieten der Baufelder mit den Ordnungsnummern 1.1 und 2.1, dem östlichen urbanen Gebiet sowie im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Haus der Begegnung“ bis zu einer GRZ von 0,6, c) in den reinen Wohngebieten der Baufelder mit den Ordnungsnummern 2.1, 3.1 mit der Bezeichnung „(B)“, 3.3 und 4.2 bis zu einer GRZ von 0,65, d) im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Soziale Einrichtung“ bis zu einer GRZ von 0,9.][§2 Nr.7.1 | Auf den mit „(A)“ und „(B)“ bezeichneten Flächen der reinen Wohngebiete ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.7.2 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen der reinen Wohngebiete ist zusätzlich für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten oder Wintergärten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.15 | In den Baugebieten sind entlang der Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Straßen-, Wege- und Grünflächen sowie zu den mit Geh- und Fahrrechten belasteten Flächen Hecken anzupflanzen. Ausgenommen hiervon sind notwendige Zufahrten und Zuwegungen zu den Grundstücken.][§2 Nr.16 | Für die mit den Nummern 12, 14 und 15 festgesetzten Gehölzpflanzungen sind einheimische und standortgerechte Laubholzarten zu verwenden.][§2 Nr.17 | Dachflächen mit einer Neigung bis zu 15 Grad sind mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Von einer Begrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die als Dachterrassen oder der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen, mit Ausnahme von Sonnenkollektoren oder Anlagen für Photovoltaik, dienen. Mindestens 40 vom Hundert der Dachflächen, bezogen auf die Gebäudegrundfläche, sind in jedem Fall zu begrünen. Dachflächen von überdachten Stellplätzen sind hiervon abweichend vollständig mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    • [Dachneigung: 15]
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    DN
    • 15
    DNUOM
    • grad
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7dc31d1d-65bb-48bc-b69b-cb7f77d5c6d9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7dc31d1d-65bb-48bc-b69b-cb7f77d5c6d9
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7dc31d1d-65bb-48bc-b69b-cb7f77d5c6d9
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSFarmsen
    xpPlanDate
    • 1955-05-20
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_51c2bc2f-4cb9-4dbe-99d4-ed7905e92238]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • Wohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7dc426e2-8034-436c-aad2-3053066c8e3a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7dc426e2-8034-436c-aad2-3053066c8e3a
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7dc426e2-8034-436c-aad2-3053066c8e3a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen35
    xpPlanDate
    • 1995-02-20
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_84f6307f-0828-400e-83e5-609d7c5f1062][XPLAN_XP_PPO_a6c3c6dd-8152-4a65-9c13-e9274b326c9d]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | In den Mischgebieten sowie in den Wohngebieten ist für jede 150 m2 der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Laubbaum zu pflanzen, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand bis zu 6 m beträgt, oder für jede 300 m2 der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Laubbaum, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14cm in 1m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.13 | In den Mischgebieten östlich Spritzenplatz/Erzbergerstraße und südlich der Straße Am Pflug / westlich Bahrenfelder Straße sowie in den Wohngebieten und Kerngebieten sind die Dächer der eingeschossigen Gebäudeteile als begehbare Terrassen für die Bewohner der jeweiligen Grundstücke auszubilden; mindestens 30 v.H. der Dachflächen sind zu begrünen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_034302fc-e653-4759-bc21-d915461f1618]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7dc8f490-f5af-4961-ba8f-ff6006644f4a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7dc8f490-f5af-4961-ba8f-ff6006644f4a
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7dc8f490-f5af-4961-ba8f-ff6006644f4a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt32
    xpPlanDate
    • 1969-10-07
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_abf6e1a8-53b4-4967-b3e2-459c6e90f9b3]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_d966dc39-8839-485d-a7ae-acadc4c365df][XPLAN_XP_PPO_3a30f657-60e4-4d4f-bda2-5604880e9164][XPLAN_XP_PPO_0efa2f78-27c5-4509-bd19-b6708642aa83]
    flaechenschluss
    • Ja
    Zzwingend
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 9998
    rechtscharakterWert
    • Unbekannt
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bebauungsArt
    • 7000
    bebauungsArtWert
    • Reihenhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7dcae98a-43de-42c8-880f-50685b91c258

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7dcae98a-43de-42c8-880f-50685b91c258
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7dcae98a-43de-42c8-880f-50685b91c258
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge87
    xpPlanDate
    • 1999-08-17
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_260f36d6-0f3c-4acd-b6a8-60a755531ef6]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_9fb38fa1-0a31-4ad7-99df-8c4db8f38653][XPLAN_XP_PPO_0d399500-308f-49ff-83d3-eef086b68f8f][XPLAN_XP_PPO_f649f06e-1283-4041-aa27-d974826c96c1][XPLAN_XP_PPO_24fdc0a2-c8f9-421d-aafa-e9335676ba8d]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | In den Wohngebieten, in denen nur Reihenhäuser zulässig sind, ist das dritte Vollgeschoß als Dachgeschoß auszubilden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bebauungsArt
    • 7000
    bebauungsArtWert
    • Reihenhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7dcca822-5602-4f7a-a7ba-5a3167301691

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7dcca822-5602-4f7a-a7ba-5a3167301691
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7dcca822-5602-4f7a-a7ba-5a3167301691
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder33
    xpPlanDate
    • 2020-04-02
    gliederung1
    • 1
    gliederung2
    • (A)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_655bca58-5e1c-43fc-be7c-97174f0151d8]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_b19a5515-37a3-473f-b12b-3ab85f3ea1c2]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch zu den Hauptgebäuden zugehörige Terrassen um bis zu 5 m zulässig, soweit nicht ein Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen, Garagen und ihren Zufahrten festgesetzt ist. Auf der Fläche für den Gemeinbedarf ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch zu den Hauptgebäuden zugehörige Terrassen zulässig.][§2 Nr.5 | Die festgesetzte Grundfläche je Baugrundstück darf durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung um bis zu 50 vom Hundert (v. H.) überschritten werden. Bei der Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Grundfläche von Zufahrten im Bereich der Pfeifenstielgrundstücke nicht mitzurechnen.][§2 Nr.6 | Für die Erschließung von jeweils zwei rückwärtigen, nebeneinander liegenden Grundstücken sind gemeinsame Zufahrten anzulegen.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten darf die Höhe der Erdgeschossfußbodenoberkanten straßenseitig nicht mehr als 0,4 m über der das Grundstück erschließenden Straßenverkehrsfläche liegen.][§2 Nr.9 | In dem allgemeinen Wohngebiet „WA 1“ ist in Wohngebäuden höchstens eine Wohnung je angefangene 600 m² Grundstücksfläche zulässig. Hiervon abweichend ist auf dem Flurstück 8426 in Wohngebäuden höchstens eine Wohneinheit je angefangene 500 m² Grundstücksfläche zulässig. In dem allgemeinen Wohngebiet „WA 2“ sind in Wohngebäuden höchstens zwei Wohnungen je angefangene 600 m² Grundstücksfläche zulässig.][§2 Nr.10 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Dachflächen von Wohngebäuden und Zwerchhäusern als Satteldach mit beiderseits gleichen Neigungen zwischen 40 und 55 Grad herzustellen. Dachgauben sind von der Beschränkung ausgenommen.][§2 Nr.11 | In den allgemeinen Wohngebieten dürfen Balkone, Dachaufbauten und Giebel von Zwerchhäusern, an der längsten Stelle gemessen, insgesamt eine Länge haben, die höchstens einem Drittel der Länge der darunterliegenden Gebäudeseite entspricht. Loggien in Dachflächen sind nicht zulässig. In Giebeln dürfen Loggien eine Länge haben, die an der längsten Stelle gemessen höchstens einem Drittel der Länge der darunterliegenden Gebäudeseite entspricht.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten sind für Wohngebäude nur rote bis rotbraune und anthrazitfarbene Dacheindeckungen in nicht glänzender Ausführung sowie Reetdächer zulässig. Solartechnische Anlagen sind ausnahmsweise zulässig, sofern sie sich in die Dachfläche einfügen.][§2 Nr.13 | In den allgemeinen Wohngebieten ist jede Außenwand von Wohngebäuden zu mindestens 75 v. H. in rotem oder rotbraunem Verblendmauerwerk auszuführen. Ergänzend zum Verblendmauerwerk sind grüne, braune oder naturbelassene Holzverschalungen sowie Putz in Weiß und Grau zulässig.][§2 Nr.14 | Im allgemeinen Wohngebiet „WA 1“ sind in dem mit „(A)“ bezeichneten Bereich durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Hierzu sind die Außenbauteile der Gebäudekörper entsprechend der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung vom Januar 2018 zu planen und auszuführen. Einsichtnahmestelle der DIN 4109: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – Technischer Umweltschutz, Bezugsquelle der DIN 4109: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§2 Nr.18 | Grundstückseinfriedungen entlang der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind als Hecken mit einer Mindestwuchshöhe von 1,5 m auszuführen. Die Hecken können für Zuwegungen im notwendigen Umfang unterbrochen werden. Zäune sind zulässig, wenn sie entlang der Straßenverkehrsflächen mit Hecken abgepflanzt werden.][§2 Nr.19 | Auf ebenerdigen, nicht überdachten Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen. Stellplatzanlagen mit mehr als vier Stellplätzen sind unter Beachtung von Zuwegungen durch Hecken mit einer Mindesthöhe von 1,5 m einzufassen.][§2 Nr.20 | In den allgemeinen Wohngebieten ist je 300 m² angefangener Grundstücksfläche ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.24 | In den allgemeinen Wohngebieten und auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.35 | Für Eingriffe in Natur und Landschaft wird den mit „Z1“, „Z2“, „Z4“ und „Z5“ bezeichneten Flächen das außerhalb des Plangebiets liegende Flurstück 1719 der Gemarkung Kirchwerder als Ausgleichsfläche wie folgt zugeordnet: 3630 m² der allgemeinen Wohngebiete, 8760 m² der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Bildung, Soziale Zwecke, Sport und Spiel“, 1420 m² der Straßenverkehrsfläche und 5000 m² der Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung „Geh- und Schauweg“ und „Omnibusanlage“.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    • [Dachneigung Min: 40|Dachneigung Max: 55]
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    DNmin
    • 40
    DNminUOM
    • grad
    DNmax
    • 55
    DNmaxUOM
    • grad
    dachform
    • 3100
    dachformWert
    • Satteldach
    GR
    • 150
    GRUOM
    • m2
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7dd5c469-60dc-4b43-9392-63e2ddd1b831

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7dd5c469-60dc-4b43-9392-63e2ddd1b831
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_7dd5c469-60dc-4b43-9392-63e2ddd1b831
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wellingsbuettel18
    xpPlanDate
    • 2015-08-11
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_68fa4856-9bad-4d6c-9572-ab1c9fa2ba47]
    wirdDargestelltDurch
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den reinen Wohngebieten sind Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten sind Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Für die in Satz 1 genannten Anlagen können Ausnahmen von der nach § 19 Absatz 4 Satz 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), möglichen Überschreitung der zulässigen Grundfläche zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Auf den nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke sind Stellplätze und Garagen zulässig, sofern Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | In den reinen Wohngebieten darf mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Flächen die zulässige Höhe der Außenwand oberhalb des letzten zulässigen Vollgeschosses (Drempelhöhe) beidseitig höchstens 1,0 m betragen. Für Hauptgebäude sind ausschließlich nur geneigte Dächer mit Ausnahme von Pult- und Tonnendächern zulässig. Die Dachneigung muss mindestens 40 Grad betragen. Ausnahmen können zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 5
    Z
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    GR
    • 250
    GRUOM
    • m2
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
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    • 1956-11-27
    ebene
    • 0
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    • Ja
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    • Geplant
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    • 2
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