BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8389be5c-921e-4e4b-a18c-70a7bede98c6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8389be5c-921e-4e4b-a18c-70a7bede98c6
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8389be5c-921e-4e4b-a18c-70a7bede98c6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D23
    xpPlanDate
    • 1952-03-18
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ab96bb6c-52a8-4865-9ec5-1010de01165b]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_ee4b0109-be61-4a37-89f3-af3b2dec4349][XPLAN_XP_PPO_e5b805aa-82d1-48bb-b1d9-aaf8d1d8bf00][XPLAN_XP_PPO_a8f10eb5-c4d8-496c-bd3a-e09b3f01c7f1]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_838ab951-fe1d-4946-b465-e39a739a59b3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_838ab951-fe1d-4946-b465-e39a739a59b3
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_838ab951-fe1d-4946-b465-e39a739a59b3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung2
    • (5)(6)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_94f39f52-0400-4904-ac3d-049e6f1c1a06]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_c2edac5e-4a07-45cd-ab28-e6197a6c18e3][XPLAN_XP_PPO_7ee92d26-d65f-4e7b-8fd1-49c2cf8cba59][XPLAN_XP_PPO_3908ac58-4f55-4170-826b-b2eff13c6504][XPLAN_XP_PPO_55e66834-b19a-4249-8e4d-343a93e295f4]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden nur ausnahmsweise zulässig. Ausnahmen für Gartenbaubetriebe werden ausgeschlossen. Ausnahmen für Tankstellen werden ausgeschlossen, dies gilt nicht für die mit „(1)“ bezeichneten Flächen.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Fläche Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Für die nach Satz 1 hergestellten Fahrwege sowie ebenerdigen Stellplätze können Ausnahmen von der nach § 19 Absatz 4 Satz 2 BauNVO möglichen Überschreitung der zulässigen Grundfläche zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.11 | Auf den mit „(6)“ bezeichneten Flächen ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.16 | In allen Wohn- und Mischgebieten, für die kein Erhaltungsbereich festgesetzt ist, sind Dachflächen bis zu einer Neigung von 20 Grad mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Bei Ausfall der Begrünung ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Ausnahmen von der Begrünung können bei wohnungsbezogenen Terrassen und technischen Anlagen zugelassen werden.][§2 Nr.17 | In den Wohngebieten ist mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Fläche das Niederschlagswasser auf den Grundstücken zu versickern. Sollte eine Versickerung im Einzelfall nicht möglich sein, ist eine Rückhaltung und gedrosselte, verzögerte Einleitung in ein Oberflächengewässer oder Siel zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_838bf0a7-96e0-4acd-937f-b26c5789ad0e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_838bf0a7-96e0-4acd-937f-b26c5789ad0e
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_838bf0a7-96e0-4acd-937f-b26c5789ad0e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergstedt19
    xpPlanDate
    • 2006-07-11
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3dde0e1c-6933-4e1a-bb45-f4faa1dd27de]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_7acce568-f47d-4e89-9246-c3d87145719b][XPLAN_XP_PPO_ed18e7c8-4e70-4114-9f76-5d6cafd329e7][XPLAN_XP_PPO_b71f1e45-2820-47cc-886b-8e56a120b373][XPLAN_XP_PPO_0d2c168c-2a5c-4cf0-8dda-4284c4e5757e][XPLAN_XP_PPO_dc2fb99c-84e2-4508-8fd4-bcbfa14f8fb7]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GRZ
    • 0.25
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 7000
    bebauungsArtWert
    • Reihenhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_838f7dd5-b73c-4a99-99bd-4dde674e6c39

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_838f7dd5-b73c-4a99-99bd-4dde674e6c39
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_838f7dd5-b73c-4a99-99bd-4dde674e6c39
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg34
    xpPlanDate
    • 1995-12-05
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0ce5996a-d15d-42cf-b655-929a7a51177c]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_04b1f1a0-a66b-4c93-b975-922116187410][XPLAN_XP_PPO_bd6bbabe-17ae-43e6-8e14-499b5fab483d][XPLAN_XP_PPO_d65aca95-93fd-4b48-bfe4-10a5dd300ddb][XPLAN_XP_PPO_6dec3453-f941-4707-b030-8d6dd9fecd82]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1.1 | Im Kerngebiet sind unzulässig: Großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479),][§2 Nr.1.2 | Im Kerngebiet sind unzulässig: Vergnügungsstätten.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet kann eine Erhöhung bis zu der jeweils in Klammern gesetzten Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 8
    GRZ
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_83914be4-38eb-4c54-973e-ff9dee94457e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_83914be4-38eb-4c54-973e-ff9dee94457e
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_83914be4-38eb-4c54-973e-ff9dee94457e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung2
    • (D)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_94f39f52-0400-4904-ac3d-049e6f1c1a06]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_90a5a47b-1dc3-4788-b281-bd836c3d80be][XPLAN_XP_PPO_772ba43d-abe5-4af9-b753-33247b6aec1b]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten sind Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Fläche Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Für die nach Satz 1 hergestellten Fahrwege sowie ebenerdigen Stellplätze können Ausnahmen von der nach § 19 Absatz 4 Satz 2 BauNVO möglichen Überschreitung der zulässigen Grundfläche zugelassen werden.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 120 m², auf den mit „(B)“ bezeichneten Fläche eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 170 m², auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 200 m², auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 250 m² und auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 350 m² jeweils als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.8 | In den Wohngebieten ist auf den mit „1 Wo“ bezeichneten Flächen höchstens eine Wohnung je Wohngebäude, auf den mit „2 Wo“ bezeichneten Flächen sind höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude, auf den mit „3 Wo“ bezeichneten Flächen sind höchstens drei Wohnungen je Wohngebäude und auf den mit „4 Wo“ bezeichneten Flächen sind höchstens vier Wohnungen je Wohngebäude zulässig.][§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.17 | In den Wohngebieten ist mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Fläche das Niederschlagswasser auf den Grundstücken zu versickern. Sollte eine Versickerung im Einzelfall nicht möglich sein, ist eine Rückhaltung und gedrosselte, verzögerte Einleitung in ein Oberflächengewässer oder Siel zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 3
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_839457ba-7c19-4d74-b366-ba76ccea931a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_839457ba-7c19-4d74-b366-ba76ccea931a
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_839457ba-7c19-4d74-b366-ba76ccea931a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D225
    xpPlanDate
    • 1956-04-06
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 3
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_07289eea-d1d3-4e60-b847-3b75a703ee59]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_839b6433-8271-47c6-ac60-964f6d7eb53c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_839b6433-8271-47c6-ac60-964f6d7eb53c
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_839b6433-8271-47c6-ac60-964f6d7eb53c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D424
    xpPlanDate
    • 1959-11-16
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_59585f9c-6f81-4670-a0ce-202f5cb124ba]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_1fa7b031-2865-492c-ae99-a34888eb7a99][XPLAN_XP_PPO_7994470b-7a4b-4e2a-9a5a-1fb12268e187][XPLAN_XP_PPO_c56a0faa-0794-476c-89ed-98591090d7c9]
    refTextInhalt
    • [Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Läden (L2g) 7,0 m.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 4000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • SonderBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 17100
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 17100
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_839e4f35-05ed-4830-add5-7f7559bdd733

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_839e4f35-05ed-4830-add5-7f7559bdd733
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_839e4f35-05ed-4830-add5-7f7559bdd733
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSInnenstadt
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    text
    • Die Festsetzung Geschäftsgebiet nach der Baupolizeiverordnung wird in die Festsetzung Kerngebiet nach § 7 der Baunutzungsverordnung geändert.
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_783b3978-b9e4-4d24-828e-c5baef4361f4]
    refTextInhalt
    • [Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.1 Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße sind Wohnungen nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065) aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.1 Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen vorzusehen.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 5
    Z_Staffel
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_839e5e95-39ad-4c3e-823e-803bd94b23ca

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_839e5e95-39ad-4c3e-823e-803bd94b23ca
    xpVersion
    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenbek1
    xpPlanDate
    • 1964-02-03
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9bcd9358-eaa0-47f3-ac71-d0b0b2183271]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_83a2f6b1-882b-446e-99d3-dc9fe53859e7

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_83a2f6b1-882b-446e-99d3-dc9fe53859e7
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity14
    xpPlanDate
    • 2016-01-05
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_41c51125-afe0-4e09-af4c-87f9ef6208e4]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_a5cad6ed-04e8-40db-894d-ce4c86e5eacb][XPLAN_XP_PPO_c36dfe6c-4f0f-455e-953a-c1fe9ddf8482]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen der allgemeinen Wohngebiete und der Mischgebiete sind Wohnungen in den Erdgeschossen unzulässig.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten können die festgesetzten Grundflächenzahlen für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bis 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.21 | In den Baugebieten sind für Einfriedigungen nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit Hecken bis zu einer Höhe von 1,2 m zulässig.][§2 Nr.22 | Die nicht überbauten Grundstücksflächen der allgemeinen Wohngebiete und der Mischgebiete, mit Ausnahme der Flächen mit festgesetzten Gehrechten, sowie die Dachflächen der festgesetzten eingeschossigen Gebäude auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen sind mit einem Anteil von mindestens 50 v. H. zu begrünen. Je 300 m² ist mindestens ein großkroniger Baum oder je 150 m² ein kleinkroniger Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen.][§2 Nr.25 | Die übrigen, neben den in Nummer 24 genannten, Dachflächen in den allgemeinen Wohngebieten und den Mischgebieten sind mit Ausnahme der gemäß Nummer 10 zulässigen Anlagen und technischen Aufbauten zu mindestens 30 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortangepassten Stauden und Gräsern zu begrünen. Darüber hinaus müssen mindestens 20 v. H. mit einem mindestens 50 cm starken Substrataufbau intensiv mit Stauden und Sträuchern begrünt werden. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.26 | In den allgemeinen Wohngebieten und den Mischgebieten sind Dächer als Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Neigung bis zu 10 Grad auszuführen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.5
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet