BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8580b70e-3771-4d32-bb0e-28c35fdbd2a7

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8580b70e-3771-4d32-bb0e-28c35fdbd2a7
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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf13-Roenneburg22
    xpPlanDate
    • 1986-06-23
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8c155404-daab-48ce-8001-4848b14512b2]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_77232662-9446-44d9-a8d7-4db1ef9c2d43]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | An der Jägerstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für diese schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.8 | Im Wohngebiet sind Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplätzen mit einer flächendeckenden Begrünung auf einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_85812189-7997-431a-946f-62564b0ec49b

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_85812189-7997-431a-946f-62564b0ec49b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt60
    xpPlanDate
    • 1980-12-01
    uuid
    • 53B6E555-2AFE-4C14-8F4E-3BAFBF504D6F
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_31da0ed7-82c2-46a6-9e57-fcaaa4c7fce8]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    vertikaleDifferenzierung
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_405efdfc-5e48-4a61-8b4a-f5cf5704559e]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
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    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8583c8ce-4be5-4dd2-9981-e4ee739ed26d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8583c8ce-4be5-4dd2-9981-e4ee739ed26d
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8583c8ce-4be5-4dd2-9981-e4ee739ed26d
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup57
    xpPlanDate
    • 1994-01-17
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3d7f919f-fff3-4297-8eed-588cd3d90cc4]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_6633d91b-0153-49c7-962c-24cea01ad841][XPLAN_XP_PTO_61a3b8ad-641f-4693-9ba7-547b8cfbb550][XPLAN_XP_PTO_6b814121-549e-4496-9769-696538643261][XPLAN_XP_PTO_2559c1b1-c8d8-471f-b500-19b91f26d5cc]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Reines Wohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • Offene Bauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_85859717-c759-4bd1-a45e-243f946bcd04

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_85859717-c759-4bd1-a45e-243f946bcd04
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_85859717-c759-4bd1-a45e-243f946bcd04
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt64
    xpPlanDate
    • 1974-12-17
    gliederung2
    • A
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_adde336a-0d63-43e6-93b0-c8b71d639add]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_858918c1-a3de-40b4-83ab-83e5c6b76db9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_858918c1-a3de-40b4-83ab-83e5c6b76db9
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_858918c1-a3de-40b4-83ab-83e5c6b76db9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuland20-Harburg58
    xpPlanDate
    • 2000-06-28
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind die Büro- und Verwaltungsgebäude der Betriebe entlang den straßenseitigen Baugrenzen anzuordnen.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.5 | Im Gewerbegebiet sind Großwerbetafeln sowie Werbeanlagen oberhalb der Gebäudetraufen unzulässig.][§2 Nr.8 | Für die Erschließung der Gewerbegebietsflächen sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.17 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den Gewerbegebieten die in den Blättern 1 und 2 der Planzeichnung festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zugeordnet.][§2 Nr.22 | Das anfallende Niederschlagswasser von den Gewerbeflächen soll über offene Gräben abgeleitet und vor Einleitung in den Vorfluter in Absetzflächen vorgereinigt und, soweit die Bodenverhältnisse es zulassen, über belebte Bodenzonen zur Versickerung gebracht werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 1.2
    GRZ
    • 0.6
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0362e86b-570b-40de-8544-144fcbf5628c]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 3000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GewerblicheBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_85898cf0-e756-4cdb-a935-c3ccca647596

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_85898cf0-e756-4cdb-a935-c3ccca647596
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_85898cf0-e756-4cdb-a935-c3ccca647596
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eissendorf1
    xpPlanDate
    • 1963-10-21
    ebene
    • 0
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_cf052db3-3a3c-455c-aabb-fc7345d3b601]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten, jedoch ist bei dem achtgeschossigen Wohngebäude außerdem ein Staffelgeschoß mit Flachdach ohne Aufenthaltsräume zulässig. Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Läden und Gebäuden im Gewerbegebiet 5,0 m, zweigeschossigen Wohngebäuden 6,0 m, dreigeschossigen Wohngebäuden 9,0 m, viergeschossigen Wohngebäuden 12,0 m, fünfgeschossigen Wohngebäuden 15,0 m, achtgeschossigen Wohngebäuden 25,0 m. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung und bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig; in den anderen Baugebieten sind sie oberhalb der Traufe unzulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Zzwingend
    • 4
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_85059980-b982-41ef-8521-4b574d66065c]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_858b81fd-9f2a-4139-b4d9-23b3d121e555

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_858b81fd-9f2a-4139-b4d9-23b3d121e555
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_858b81fd-9f2a-4139-b4d9-23b3d121e555
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSFarmsen
    xpPlanDate
    • 1955-05-20
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_51c2bc2f-4cb9-4dbe-99d4-ed7905e92238]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • Wohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_858e7a4a-088e-445d-8a77-e8ef53aec1d6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_858e7a4a-088e-445d-8a77-e8ef53aec1d6
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_858e7a4a-088e-445d-8a77-e8ef53aec1d6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder33
    xpPlanDate
    • 2020-04-02
    gliederung1
    • 1
    ebene
    • 0
    hoehenangabe
    • [Abweichender Höhenbezug: Erdgeschossfußbodenoberkante|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 10.5]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_655bca58-5e1c-43fc-be7c-97174f0151d8]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_d2a413ba-c19a-4690-9cc7-42f24834747d][XPLAN_XP_PPO_6694cdf5-2b78-44ca-a222-ee57fd36b655][XPLAN_XP_PPO_4af0a5cb-a857-4055-ae2e-dd6d6d13f59b][XPLAN_XP_PPO_adc8c068-724c-41f6-8173-4a41c0c7dc5f][XPLAN_XP_PPO_975401c6-d434-4aef-9f6d-252920f60c3e][XPLAN_XP_PPO_74bb9f5d-bcfb-4ca3-a071-83088cbd62a3][XPLAN_XP_PPO_00a6b659-0c15-47b8-ab67-5b07931681f4][XPLAN_XP_PPO_55ed122c-b6df-4f1b-b3ab-511a2c64aa46]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch zu den Hauptgebäuden zugehörige Terrassen um bis zu 5 m zulässig, soweit nicht ein Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen, Garagen und ihren Zufahrten festgesetzt ist. Auf der Fläche für den Gemeinbedarf ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch zu den Hauptgebäuden zugehörige Terrassen zulässig.][§2 Nr.4 | In dem mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet sind Nebenanlagen, die höher als 1,5 m sind, in Vorgärten (Flächen zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der vorderen Fluchtlinie eines Gebäudes) unzulässig. Stellplätze mit Schutzdach (Carports) und Garagen sind in Vorgärten nur zulässig, wenn sie mindestens 6 m von der das Baugrundstück erschließenden Straßenverkehrsfläche entfernt sind.][§2 Nr.5 | Die festgesetzte Grundfläche je Baugrundstück darf durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung um bis zu 50 vom Hundert (v. H.) überschritten werden. Bei der Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Grundfläche von Zufahrten im Bereich der Pfeifenstielgrundstücke nicht mitzurechnen.][§2 Nr.6 | Für die Erschließung von jeweils zwei rückwärtigen, nebeneinander liegenden Grundstücken sind gemeinsame Zufahrten anzulegen.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten darf die Höhe der Erdgeschossfußbodenoberkanten straßenseitig nicht mehr als 0,4 m über der das Grundstück erschließenden Straßenverkehrsfläche liegen.][§2 Nr.9 | In dem allgemeinen Wohngebiet „WA 1“ ist in Wohngebäuden höchstens eine Wohnung je angefangene 600 m² Grundstücksfläche zulässig. Hiervon abweichend ist auf dem Flurstück 8426 in Wohngebäuden höchstens eine Wohneinheit je angefangene 500 m² Grundstücksfläche zulässig. In dem allgemeinen Wohngebiet „WA 2“ sind in Wohngebäuden höchstens zwei Wohnungen je angefangene 600 m² Grundstücksfläche zulässig.][§2 Nr.10 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Dachflächen von Wohngebäuden und Zwerchhäusern als Satteldach mit beiderseits gleichen Neigungen zwischen 40 und 55 Grad herzustellen. Dachgauben sind von der Beschränkung ausgenommen.][§2 Nr.11 | In den allgemeinen Wohngebieten dürfen Balkone, Dachaufbauten und Giebel von Zwerchhäusern, an der längsten Stelle gemessen, insgesamt eine Länge haben, die höchstens einem Drittel der Länge der darunterliegenden Gebäudeseite entspricht. Loggien in Dachflächen sind nicht zulässig. In Giebeln dürfen Loggien eine Länge haben, die an der längsten Stelle gemessen höchstens einem Drittel der Länge der darunterliegenden Gebäudeseite entspricht.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten sind für Wohngebäude nur rote bis rotbraune und anthrazitfarbene Dacheindeckungen in nicht glänzender Ausführung sowie Reetdächer zulässig. Solartechnische Anlagen sind ausnahmsweise zulässig, sofern sie sich in die Dachfläche einfügen.][§2 Nr.13 | In den allgemeinen Wohngebieten ist jede Außenwand von Wohngebäuden zu mindestens 75 v. H. in rotem oder rotbraunem Verblendmauerwerk auszuführen. Ergänzend zum Verblendmauerwerk sind grüne, braune oder naturbelassene Holzverschalungen sowie Putz in Weiß und Grau zulässig.][§2 Nr.14 | Im allgemeinen Wohngebiet „WA 1“ sind in dem mit „(A)“ bezeichneten Bereich durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Hierzu sind die Außenbauteile der Gebäudekörper entsprechend der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung vom Januar 2018 zu planen und auszuführen. Einsichtnahmestelle der DIN 4109: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt – Technischer Umweltschutz, Bezugsquelle der DIN 4109: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§2 Nr.19 | Auf ebenerdigen, nicht überdachten Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen. Stellplatzanlagen mit mehr als vier Stellplätzen sind unter Beachtung von Zuwegungen durch Hecken mit einer Mindesthöhe von 1,5 m einzufassen.][§2 Nr.20 | In den allgemeinen Wohngebieten ist je 300 m² angefangener Grundstücksfläche ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.24 | In den allgemeinen Wohngebieten und auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.28 | Für die vorgezogene artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme „Schaffung von Ersatzlebensräumen für die nach § 7 Absatz 2 Nummer 14 BNatSchG streng geschützte Vogelart Blaukehlchen“ wird den mit „Z1“, „Z2“ und „Z5“ bezeichneten Flächen das außerhalb des Plangebiets liegende Flurstück 1093 der Gemarkung Kirchwerder als Ausgleichsfläche wie folgt zugeordnet: 1520 m² des mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiets, 7410 m² der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Bildung, Soziale Zwecke, Sport und Spiel“ und 1730 m² der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Geh- und Schauweg“ und „Omnibusanlage“.][§2 Nr.33 | Für den Verlust der mit „(H)“ festgesetzten Feldhecke, die geschützt ist gemäß § 14 HmbBNatSchAG, werden 292 m² der mit „Z1“ bezeichneten Fläche des allgemeinen Wohngebiets „WA1“ die außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 10518 und 10623 der Gemarkung Kirchwerder als Ausgleichsfläche zugeordnet.][§2 Nr.35 | Für Eingriffe in Natur und Landschaft wird den mit „Z1“, „Z2“, „Z4“ und „Z5“ bezeichneten Flächen das außerhalb des Plangebiets liegende Flurstück 1719 der Gemarkung Kirchwerder als Ausgleichsfläche wie folgt zugeordnet: 3630 m² der allgemeinen Wohngebiete, 8760 m² der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Bildung, Soziale Zwecke, Sport und Spiel“, 1420 m² der Straßenverkehrsfläche und 5000 m² der Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung „Geh- und Schauweg“ und „Omnibusanlage“.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    • [Dachneigung Min: 40|Dachneigung Max: 55]
    MaxZahlWohnungen
    • 1
    Z
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    DNmin
    • 40
    DNminUOM
    • grad
    DNmax
    • 55
    DNmaxUOM
    • grad
    dachform
    • 3100
    dachformWert
    • Satteldach
    GR
    • 150
    GRUOM
    • m2
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_858f0623-97f4-4640-bf34-e09c52672505

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_858f0623-97f4-4640-bf34-e09c52672505
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_858f0623-97f4-4640-bf34-e09c52672505
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSAltona-Altstadt
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    gehoertZuBP_Bereich
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    text
    • Die Festsetzung Geschäftsgebiet nach der Baupolizeiverordnung wird in die Festsetzung Kerngebiet nach § 7 der Baunutzungsverordnung durch die Verordnung über den Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49, vom 5. Juli 2011, geändert.
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.1 Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird. (Gesetzliche Grundlage: Verordnung über den Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 47/Neustadt 49)][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.1 Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.1 Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen vorzusehen.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße sind Wohnungen nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065) aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
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    • Kerngebiet