BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d105bc3-8b08-4d19-a53f-a329edcdfdf5

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d105bc3-8b08-4d19-a53f-a329edcdfdf5
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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marienthal26
    xpPlanDate
    • 2004-09-29
    gliederung2
    • (B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_67a8f5de-5656-41c2-b268-c08ee829b105]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_3c32bc35-10aa-454b-bae0-ac61a6f20445][XPLAN_XP_PPO_dac4da47-80c7-4774-bba2-d9787b68be88][XPLAN_XP_PPO_fea3a4c1-b92b-4cf5-9ae1-965bf086d31d][XPLAN_XP_PPO_149bf10c-73ee-4d38-8f8c-8709edb7eee5][XPLAN_XP_PPO_4d856335-27c7-47bb-a8bd-905483272799][XPLAN_XP_PPO_625150cd-5710-49e8-ac36-fb0d7f9aac03]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den Wohngebieten wird die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. Der Abstand der hinteren Baugrenze zur Straßenbegrenzungslinie wird für die mit „(A)" und „(C)" bezeichneten Flächen mit 26 m und für die mit „(B)" bezeichneten Flächen mit 28 m festgesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 200 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 160 m² und auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 120 m², jeweils als Höchstmaß, zulässig. Für Anlagen, die kirchlichen, kulturellen, sozialen, gesundheitlichen oder sportlichen Zwecken dienen, können Ausnahmen zugelassen werden.][§2 Nr.8 | In den Wohngebieten sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 5
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 1000
    bebauungsArtWert
    • Einzelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d134c18-cad2-47ff-bcd6-47a0624a48de

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d134c18-cad2-47ff-bcd6-47a0624a48de
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d134c18-cad2-47ff-bcd6-47a0624a48de
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D162A
    xpPlanDate
    • 1960-05-09
    text
    • Die Festsetzung Geschäftsgebiet nach der Baupolizeiverordnung wird in die Festsetzung Kerngebiet nach § 7 der Baunutzungsverordnung durch die Verordnung über den Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49, vom 5. Juli 2011, geändert.
    ebene
    • 1
    refTextInhalt
    • [Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.1 Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße sind Wohnungen nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065) aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.1 Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen vorzusehen.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig.][Nr. 2.24 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die sechsgeschossigen Geschäftshäuser (G6g) 19,0 m.][Nr. 2.4 | Für die Baustufe G6g gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.]
    flaechenschluss
    • Nein
    Z
    • 6
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8295a2a9-bded-429a-a578-f608439c0c5b]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d139c3c-6f29-4bd3-9bb9-86f8ce7c9c30

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d139c3c-6f29-4bd3-9bb9-86f8ce7c9c30
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d139c3c-6f29-4bd3-9bb9-86f8ce7c9c30
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHarburg
    xpPlanDate
    • 1954-12-28
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4bbfc897-2296-4520-9b2c-4cac769558ee]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 3000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbliche Baufläche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1800
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Industriegebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d1ab7e7-38cd-4d3b-b0c9-8f4d61fdcbcb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d1ab7e7-38cd-4d3b-b0c9-8f4d61fdcbcb
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d1ab7e7-38cd-4d3b-b0c9-8f4d61fdcbcb
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen12
    xpPlanDate
    • 2000-02-29
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1023cbb2-02ba-4d47-a74c-e9244ade44c1]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_40c5790c-b715-47f5-abd7-30832796714e][XPLAN_XP_PPO_c1943158-cb83-4e80-bd34-3af95f592f1b][XPLAN_XP_PPO_62aa2305-7e56-4c48-a499-9aab9ec894bc][XPLAN_XP_PPO_fd006532-cb6b-4d37-92c3-a4a0d9c759c6]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | In den Wohngebieten entlang der Holsteiner Chaussee sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d1d1c4a-6496-46ce-8244-0c0ad71b68a7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d1d1c4a-6496-46ce-8244-0c0ad71b68a7
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d1d1c4a-6496-46ce-8244-0c0ad71b68a7
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ochsenwerder13
    xpPlanDate
    • 2015-12-21
    gliederung2
    • (B)
    hoehenangabe
    • [Abweichender Höhenbezug: über Straßenverkehrsfläche|Bezugspunkt: FH|Höhe: 9][Abweichender Höhenbezug: über Straßenverkehrsfläche|Bezugspunkt: TH|Höhe: 4]
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_60efed17-e55e-41b9-beec-6746db66cd71]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_89aea985-5ee5-4d70-be2f-3d75f7c4a13e][XPLAN_XP_PPO_53411e8d-9b40-453a-af65-ca5e83ee6994][XPLAN_XP_PPO_d7ed2998-fa6f-4ed1-a8a9-d1db1ef8cac0][XPLAN_XP_PPO_f91e4f4b-8943-4693-a445-1ba041fd2f89][XPLAN_XP_PPO_7c20bec7-d43d-4d41-ac8e-63cfd8fce8eb][XPLAN_XP_PPO_c105fb27-9936-4607-8a08-ead5d7f9e4ed][XPLAN_XP_PPO_9c0b818f-5abd-4ee5-bff3-7d90d2be9c15][XPLAN_XP_PPO_9a2223fe-7365-4b5c-a535-d1cea862eb56]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach §4 Absatz 3 Nummern 4 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. IS. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Die Höhe der Erdgeschossfußbodenoberkanten darf straßenseitig nicht mehr als 0,4 m über der festgesetzten Höhe der das Grundstück erschließenden Straßenverkehrsfläche liegen. Abgrabungen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Nebenanlagen, die höher als 1,5 m sind, sind in Vorgärten unzulässig. Für die Flurstücke 2689 und 2690 der Gemarkung Ochsenwerder gilt abweichend von Satz 1, dass Nebenanlagen, die höher als 1,5 m sind, in Vorgärten zulässig sind, wenn sie mindestens 5 m, gemessen senkrecht zur Einfahrtseitenmitte, von der das Baugrundstück erschließenden Straßenverkehrsfläche entfernt sind. Stellplätze mit Schutzdach (Carports) und Garagen sind in Vorgärten nur zulässig, wenn sie mindestens 5 m, gemessen senkrecht zur Einfahrtseitenmitte, von der das Baugrundstück erschließenden Straßenverkehrsfläche entfernt sind.][§2 Nr.4 | Eine Überschreitung der Baugrenzen ist durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen um bis zu 5 m zulässig.][§2 Nr.5 | Die Mindestgröße für Baugrundstücke von Einzelhäusern beträgt 600 m2, von Doppelhaushälften 400 m2.][§2 Nr.6 | Die Dachflächen von Wohngebäuden sind als Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit einer beiderseits gleichen Neigung von mindestens 38 Grad bis 50 Grad herzustellen. Dachgauben und Dachflächen von Zwerchhäusern sind von der Mindestneigung ausgenommen. Je Grundstück ist für Wohngebäude nur eine Hauptfirstrichtung zulässig.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Dachflächen von Nebenanlagen mit einer Dachneigung unter 20 Grad mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.8 | Balkone dürfen, an der längsten Stelle gemessen, insgesamt eine Länge haben, die höchstens einem Drittel der Länge der darunterliegenden Fassadenseite entspricht. Loggien sind in Dachgeschossen unzulässig.][§2 Nr.9 | Dachgauben und Zwerchhäuser dürfen, an der längsten Stelle gemessen, insgesamt eine Länge haben, die höchstens einem Drittel der Länge der gesamten darunterliegenden Fassadenseite entspricht.][§2 Nr.10 | Es sind nur rote bis rotbraune und anthrazitfarbene Dacheindeckungen in nicht glänzender Ausführung, Reetdächer und begrünte Dächer zulässig. Solartechnische Anlagen sind ausnahmsweise zulässig, wenn sie sich in die Dachflächen einfügen.][§2 Nr.11 | Die Fassaden der Hauptgebäude sind zu mindestens 75 vom Hundert mit rotem oder rotbraunem Verblendmauerwerk herzustellen. Ergänzend zum Verblendmauerwerk sind entweder grüne, braune oder naturbelassene Holzverschalungen und Putz in weiß oder grau zulässig. Nebengebäude dürfen ohne Mindestanteil (75 vom Hundert rotes oder rotbraunes Verblendmauerwerk) vollflächig in allen in den Sätzen 1 und 2 genannten Materialien ausgeführt werden.][§2 Nr.15 | In den allgemeinen Wohngebieten ist für je 300m2 der nicht überbauten Grundstücksfläche ein Baum nach Maßgabe der Nummer 18 zu pflanzen oder zu erhalten.][§2 Nr.16 | Grundstückseinfriedigungen entlang der öffentlichen und privaten Straßenverkehrsflächen und zu den privaten Grünflächen (Gemeinschaftswiesen) sind als Hecken beziehungsweise mit Sträuchern auszuführen. Die Anpflanzungen können für Zuwegungen im notwendigen Umfang unterbrochen werden. Zäune sind zulässig, wenn sie abgepflanzt werden.][§2 Nr.17 | Stellplatzanlagen mit mehr als vier Stellplätzen sind mit Hecken oder frei wachsenden Sträuchern einzufassen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GRZ
    • 0.3
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 4000
    bebauungsArtWert
    • EinzelDoppelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d200b76-d365-4a01-9332-5878d5ce54aa

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d200b76-d365-4a01-9332-5878d5ce54aa
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d200b76-d365-4a01-9332-5878d5ce54aa
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wellingsbuettel16
    xpPlanDate
    • 2014-08-25
    gliederung1
    • (10)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_238f8087-f839-4541-a954-0f4b0e3ca11f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden nur ausnahmsweise zulässig. Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden ausgeschlossen.][§2 Nr.17 | Auf den mit „(9)" und „(10)" bezeichneten Flächen ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten, verglaste Loggien, Wintergärten, mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.18 | Auf den mit „(10)" bezeichneten Flächen sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d20223f-61a7-4825-8e48-7b293a3c4e09

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d20223f-61a7-4825-8e48-7b293a3c4e09
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d20223f-61a7-4825-8e48-7b293a3c4e09
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge19
    xpPlanDate
    • 1966-07-04
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a9ac6add-19da-49e1-8465-1485913b5a80]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d217cb2-7806-4860-aa7d-de59cf1c9627

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d217cb2-7806-4860-aa7d-de59cf1c9627
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d217cb2-7806-4860-aa7d-de59cf1c9627
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge37
    xpPlanDate
    • 1967-03-28
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Zzwingend
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c8e80d7e-51c5-4aba-aac9-7e6babdfd65e]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bebauungsArt
    • 7000
    bebauungsArtWert
    • Reihenhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d238a7e-9e7b-416a-a860-d7ecc38d9e1a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d238a7e-9e7b-416a-a860-d7ecc38d9e1a
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d238a7e-9e7b-416a-a860-d7ecc38d9e1a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergstedt10
    xpPlanDate
    • 1979-12-04
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e97134d7-85b3-4979-bfe2-c24f1a8a41d6]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d247fe9-7b1a-4bde-a126-6e785101df2d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d247fe9-7b1a-4bde-a126-6e785101df2d
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_0d247fe9-7b1a-4bde-a126-6e785101df2d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung2
    • (B)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_94f39f52-0400-4904-ac3d-049e6f1c1a06]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_418657cb-735e-4e19-91e4-804b8fa93ac3][XPLAN_XP_PPO_21472924-e1f9-4036-ab4b-313a92016fe6][XPLAN_XP_PPO_4a36b81f-256d-4af1-b374-87b162640d76][XPLAN_XP_PPO_b7dd680d-e00f-4715-a243-678b3a7b3b13]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten sind Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Fläche Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Für die nach Satz 1 hergestellten Fahrwege sowie ebenerdigen Stellplätze können Ausnahmen von der nach § 19 Absatz 4 Satz 2 BauNVO möglichen Überschreitung der zulässigen Grundfläche zugelassen werden.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 120 m², auf den mit „(B)“ bezeichneten Fläche eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 170 m², auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 200 m², auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 250 m² und auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 350 m² jeweils als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.8 | In den Wohngebieten ist auf den mit „1 Wo“ bezeichneten Flächen höchstens eine Wohnung je Wohngebäude, auf den mit „2 Wo“ bezeichneten Flächen sind höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude, auf den mit „3 Wo“ bezeichneten Flächen sind höchstens drei Wohnungen je Wohngebäude und auf den mit „4 Wo“ bezeichneten Flächen sind höchstens vier Wohnungen je Wohngebäude zulässig.][§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.17 | In den Wohngebieten ist mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Fläche das Niederschlagswasser auf den Grundstücken zu versickern. Sollte eine Versickerung im Einzelfall nicht möglich sein, ist eine Rückhaltung und gedrosselte, verzögerte Einleitung in ein Oberflächengewässer oder Siel zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise