BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9731616f-6588-4554-b24a-eae7b4af3436

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9731616f-6588-4554-b24a-eae7b4af3436
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    • 5.2
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    • BP_Plan
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    • Wilhelmsburg72
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    • 1994-01-17
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    • FD289BD5-A96E-4F63-B624-3C4A3354AE7E
    gliederung2
    • A
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    • [XPLAN_BP_BEREICH_5ef94844-892b-4550-95eb-c3f908579710]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_42cdd525-78a1-41d6-b168-d051510c5379][XPLAN_XP_PPO_87ca60d2-f73b-4240-b173-327c9113243d][XPLAN_XP_PPO_223c4027-1fbc-4b66-aadf-d485dbb05a36][XPLAN_XP_PPO_03f4488a-7f93-4cf9-b4c3-daadf0d7555f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen fiir Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | In den mit „A" bezeichneten Wohngebieten sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.2
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_97369712-0ba5-44cb-b488-4619e85d0cd8

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_97369712-0ba5-44cb-b488-4619e85d0cd8
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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt9
    xpPlanDate
    • 1970-09-14
    uuid
    • 71D7EF7C-5A0F-4C7E-B565-BEB36C5F4E71
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6cba4090-6fd3-4994-a224-cead76e12178]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_9891c3e4-5d50-421e-9ea8-de3b608f438e][XPLAN_XP_PPO_3b46c2f6-9686-407f-90f0-08e73e3f0e58]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_973ead06-b9ab-4b0c-98cc-d39f88926fce

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_973ead06-b9ab-4b0c-98cc-d39f88926fce
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_973ead06-b9ab-4b0c-98cc-d39f88926fce
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung1
    • 1
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f7bb751e-ba93-45f0-89bd-c54643ae1e15]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_d238f664-030d-4bcd-a1a7-6661560b0250][XPLAN_XP_PPO_dcc9f6bf-269b-415e-beef-6f60ad08a905][XPLAN_XP_PPO_d286b8bd-80ec-435a-86ed-e8e20b3af697]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 2 | In den urbanen Gebieten werden Ausnahmen nach § 6a Absatz 3 Nummern 1 und 2 BauNVO für Vergnügungsstätten und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr. 3 | In den urbanen Gebieten mit den Ordnungsnummern „1“, „2“ und „5“ sind zur Rotenhäuser Straße und zur Planstraße A beziehungsweise zur Mengestraße und zur Dratelnstraße im Erdgeschoss gelegene Wohnungen unzulässig.][§2 Nr. 4 | In den urbanen Gebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe, Festhallen und Festsäle unzulässig.][§2 Nr. 5 | In den urbanen Gebieten sind Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden bis maximal 200 m² Geschossfläche.][§2 Nr. 7 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone, Treppenhausvorbauten, Erker und Sichtschutzwände um bis zu 2 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen um bis zu 4 m zulässig, wenn sie insgesamt nicht mehr als 40 vom Hundert (v. H.) der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen und diese keine wesentliche Verschattung von Aufenthaltsräumen des Gebäudes bewirken. Von der Beschränkung der Breite ausgenommen sind Terrassen von Hausgruppen oder Doppelhäusern. Dort können Terrassen je Reihenhausscheibe oder Doppelhaushälfte in einer Breite von bis zu 5 m hergestellt werden. Balkone und Erker, die in den öffentlichen Straßenraum ragen, sind nur oberhalb einer lichten Höhe von 4,1 m, bezogen auf die Oberkante der unmittelbar angrenzenden Verkehrsfläche, zulässig. In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten können zudem Überschreitungen der Baugrenzen durch Laubengänge einschließlich zugehöriger Außentreppen um bis zu 2 m zugelassen werden, wenn die Laubengänge eine zusammenhängende Länge von 40 m nicht überschreiten und ausreichende Belichtungsverhältnisse sichergestellt werden.][§2 Nr. 8 | Eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) für Tiefgaragen und ihre Zufahrten sowie für Kellergeschosse ist in den allgemeinen Wohngebieten mit den Ordnungsnummern „7“ und „9“ bis zu einer GRZ von 0,8 sowie in den allgemeinen Wohngebieten mit den Ordnungsnummern „1“, „2“, „3“, „4“, „5“, „6“ und „8“, im urbanen Gebiet mit der Ordnungsnummer „1“ und in dem Gewerbegebiet mit der Ordnungsnummer „3“ bis zu einer GRZ von 0,9 sowie in den urbanen Gebieten mit den Ordnungsnummern „4“ und „5“ bis zu einer GRZ von 1,0 zulässig. Eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) für Tiefgaragen und ihre Zufahrten, für Kellergeschosse sowie erforderliche Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO ist in dem Gewerbegebiet mit der Ordnungsnummer „1“, im Sondergebiet „Mobilität und Gewerbe“ und im urbanen Gebiet mit der Ordnungsnummer „3“ bis zu einer GRZ von 0,9 zulässig.][§2 Nr. 9 | In den allgemeinen Wohngebieten, in den urbanen Gebieten und im Sondergebiet „Mobilität und Gewerbe“ sind Dach- und Technikaufbauten bis maximal 3 m Höhe zulässig, sofern sie um mindestens 2 m – gemessen von der Innenkante der Attika – zurückgesetzt errichtet werden. Dach- und Technikaufbauten mit Ausnahme von Solaranlagen und Anlagen für die Energiegewinnung durch Wind sind zusammenzufassen und auf maximal 20 v. H. zusammenhängender Dachfläche eines Gebäudes begrenzt anzuordnen und einzuhausen oder durch eine allseitige Attika zu verdecken. Ein Überschreiten der festgesetzten Gebäudehöhe durch Dach- und Technikaufbauten ist bis zu 2 m zulässig.][§2 Nr. 10 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten sind Stellplätze ausschließlich in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind nur innerhalb der festgesetzten Baugrenzen und innerhalb der Flächen für Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr. 18 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr. 32 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten sind die Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Rasenfugenpflaster, Rasengittersteine) herzustellen.][§2 Nr. 33 | In den allgemeinen Wohngebieten – mit Ausnahme der in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(H)“ bezeichneten Abschnitte der Baukörper –, in den urbanen Gebieten – mit Ausnahme des Gebäudes in den urbanen Gebieten mit den Ordnungsnummern „4“ und „5“ mit einer zulässigen Gebäudehöhe von 12 m NHN –, im Sondergebiet „Mobilität und Gewerbe“ und in den Gewerbegebieten mit den Ordnungsnummern „1“ und „3“ sind die Dachflächen von Gebäuden mit zulässigen Gebäudehöhen von über 9 m NHN zu begrünen. Im Sondergebiet „Mobilität und Gewerbe“ und im Gewerbegebiet mit der Ordnungsnummer „1“ sind oberste Stell- beziehungsweise Parkplatzebenen mit einem begrünten Dach auszuführen. Die Dachbegrünungsflächen sind mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu unterhalten. 33.1 Dachflächen, die der Belichtung, der Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen – mit Ausnahme von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie – dienen, sowie Dachterrassen sind von der Begrünungspflicht ausgenommen, sofern die betreffenden Dachflächen zu mindestens 50 v. H. – bezogen auf die jeweilige Gebäudegrundfläche – begrünt werden. Geringfügige Unterschreitungen sind zulässig, wenn die entsprechende Menge durchwurzelbaren Substrats (120 Liter pro m² zu begrünende Dachfläche) erhalten bleibt. 33.2 Erforderliche Flächen für Sport- und Spielflächen im Gewerbegebiet mit der Ordnungsnummer „3“ können vollständig von der Begrünung ausgenommen werden.][§2 Nr. 34 | In den allgemeinen Wohngebieten, in den urbanen Gebieten und in den Gewerbegebieten mit den Ordnungsnummern „1“ und „3“ sind nicht überbaute Tiefgaragenflächen und Dachflächen von Gebäuden mit zulässigen Gebäudehöhen bis maximal 9 m über NHN mit einem mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau – exklusive Drainageschicht – zu versehen und zu begrünen. Hiervon können erforderliche Flächen für Terrassen, Wege, Freitreppen und Kinderspielflächen sowie an Gebäude unmittelbar anschließende Flächen in einer Tiefe von 50 cm ausgenommen werden. Im Bereich anzupflanzender Bäume muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum der Substrataufbau mindestens 1 m betragen.][§2 Nr. 35 | In den allgemeinen Wohngebieten, in den urbanen Gebieten – mit Ausnahme der urbanen Gebiete mit den Ordnungsnummern „2“ und „3“ – und in den Gewerbegebieten – mit Ausnahme des Gewerbegebietes mit der Ordnungsnummer „1“ – sind mindestens 20 v. H. der Grundstücksfläche als offene Vegetationsfläche anzulegen und zu begrünen. Nach § 2 Nummer 34 begrünte, nicht überbaute Tiefgaragenflächen und Dachflächen von Gebäuden mit zulässigen Gebäudehöhen bis maximal 9 m über NHN sind anrechenbar.][§2 Nr. 39 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten ist je angefangene 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder je angefangene 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum oder zwei kleinkronige Bäume zu pflanzen.][§3 Nr. 1 | In den allgemeinen Wohngebieten, urbanen Gebieten, den Gewerbegebieten mit den Ordnungsnummern „1“ und „3“ und im Sondergebiet „Mobilität und Gewerbe“ sind die Dachflächen der Gebäude als Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit einer Neigung bis 20 Grad auszuführen. 75 v. H. der Dachflächen der Gebäude in den in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(H)“ bezeichneten Flächen sind mit einer Neigung von 20 bis 50 Grad auszuführen.][§3 Nr. 2 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung gekennzeichneten Gebäudefassaden gelten folgende Regeln zur Farbgestaltung: 2.1. Für die mit „(I)“ bezeichneten Fassaden sind dunkelrote Rottöne der NCS-Farben (Natural Color System) S5030-R, S4040-R des Index 2050 zulässig. 2.2. Für die mit „(J)“ bezeichneten Fassaden sind mittlere Rot-töne der NCS-Farben S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R des Index 2050 zulässig. 2.3. Für die mit „(K)“ bezeichneten Fassaden sind orange-rote Farbtöne der NCS-Farben S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 zulässig. 2.4. Für die mit „(L)“ bezeichneten Fassaden sind Rottöne der NCS-Farben S5030-R, S4040-R, S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R, S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 mit Zusatzelementen Holz: naturbelassen und Beton: Sichtbeton der NCS-Farbe S2002-B des Index 2050 zulässig. 2.5. Für die mit „(M)“ bezeichneten Fassaden sind nur helle Farben der NCS-Farben S2002-Y20R, S0603-G40Y, S0603-R60B des Index 2050, mit roten Akzenten der NCS-Farben S4040-R, S2060-Y70R des Index 2050 mit einem Anteil von mindestens 10 v. H. und maximal 50 v. H. zulässig. Einsichtnahmestelle der NCS-Farbpalette: Freie und Hansestadt Hamburg, Staatsarchiv; zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt.][§3 Nr. 3 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung gekennkeichneten Gebäudefassaden gelten folgende Regeln zu den Fassadenmaterialien: 3.1. Für die mit „(AA)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 80 v. H. Beton zulässig. 3.2. Für die mit „(AB)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 20 v. H. und maximal 40 v. H. Beton zulässig. 3.3. Für die mit „(AC)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 80 v. H. Holz zulässig. 3.4. Für die mit „(AD)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 30 v. H. und maximal 80 v. H. Holz zulässig. 3.5. Für die mit „(AE)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 30 v. H. und maximal 60 v. H. Holz zulässig. 3.6. Für die mit „(AF)“ bezeichneten Fassaden sind mindestens 20 v. H. und maximal 50 v. H. Holz zulässig. 3.7 Für alle sonstigen Fassadenflächen in den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten sind als Materialien Vollklinker oder Vollziegel zulässig.][§3 Nr. 4 | Ausnahmen von den Festsetzungen in § 3 Nummern 2 bis 3.7 sind zulässig, wenn Gebäude oder deren Fassaden aus Holz oder anderen nachwachsenden Baustoffen mit geringem Ausstoß von Treibhausgasen oder monolithisch (Lehm, Mauerwerk, Dämmbeton) hergestellt werden oder ein kreislaufwirtschaftliches Bauvorhaben umgesetzt wird.][§3 Nr. 5 | In den in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(N)“ bezeichneten Flächen ist ein Gebäudesockel in einer Höhe von mindestens 4,1 m über der nächst angrenzenden öffentlichen oder privaten Erschließungsfläche auszubilden.][§3 Nr. 6 | In den in der Nebenzeichnung mit „(O)“ bezeichneten Flächen ist ein Gebäudesockel in einer Höhe von mindestens 3 m über der nächst angrenzenden öffentlichen oder privaten Erschließungsfläche auszubilden.][§3 Nr. 7 | Im Plangebiet sind – mit Ausnahme der Industriegebiete, des Gewerbegebietes mit der Ordnungsnummer „2“, des Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Mobilität und Gewerbe“, der Flächen für Sport und Spielanlagen und der Gemeinbedarfsflächen – oberirdische Flächen für die Abfallbeseitigung sowie für Ablagerungen unzulässig.][§3 Nr. 8 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(P)“ bezeichneten Fassaden sind ausschließlich Loggien zulässig und Balkone unzulässig. Für die mit „(Q)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien und Balkone erst ab dem zweiten Obergeschoss und mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(R)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien unzulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(S)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien zulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 1,5 m zulässig.][§3 Nr. 9 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(T)“ bezeichneten Fassaden ist eine immergrüne Fassadenbegrünung in unmittelbarer Nähe zu Fenstern unzulässig. In den mit „(U)“ bezeichneten Innenhöfen und Flächen zwischen den Gebäuden ist das Anpflanzen von großkronigen immergrünen Bäumen unzulässig. Jede zu den vorgenannten Innenhöfen und Flächen zugewandte Wohnung muss mindestens einen Wohn-/Aufenthaltsraum mit einer bodentiefen und mindestens 2 m breiten Fensteröffnung (Rohbaumaß) aufweisen.][§3 Nr. 13 | In den urbanen Gebieten sind Werbeanlagen nur an Gebäuden an der Stätte der Leistung bis zur unteren Dachkante des Gebäudes zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.75
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1550
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • UrbanesGebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_973fec33-eff1-429b-9ab0-34ff4c6c4efe

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_973fec33-eff1-429b-9ab0-34ff4c6c4efe
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_973fec33-eff1-429b-9ab0-34ff4c6c4efe
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSStGeorg
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e635fef3-132b-4a4a-9317-111a6723d46c]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 5
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 17000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 17000
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9748bad5-896b-4f5e-b41a-ed6285eee1f6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9748bad5-896b-4f5e-b41a-ed6285eee1f6
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9748bad5-896b-4f5e-b41a-ed6285eee1f6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude18
    xpPlanDate
    • 1985-06-12
    uuid
    • A83403B1-AAAB-4455-86D4-9AAE5F96D0D1
    ebene
    • 1
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fd4ebc82-5c9d-46f6-8f40-12996f3f7900]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse wird im Bereich der Durchgänge auf den Flurstücken 371, 375 und 387 oberhalb der jeweils angrenzenden Straßenebene gezählt.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_974a5f88-e85b-4d22-ae88-e18e0661c2f1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_974a5f88-e85b-4d22-ae88-e18e0661c2f1
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_974a5f88-e85b-4d22-ae88-e18e0661c2f1
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt28
    xpPlanDate
    • 1967-03-28
    uuid
    • 3E4D4D94-AB6F-405A-9A01-C3A302A36BE4
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Bestimmungen: Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Ladengebiet oberhalb der Traufe unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    vertikaleDifferenzierung
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_21dce4c3-8fe4-4809-b3d7-97f493af0942]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_974b5b70-3e72-4a82-9de3-7d9bb5f3bac3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_974b5b70-3e72-4a82-9de3-7d9bb5f3bac3
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_974b5b70-3e72-4a82-9de3-7d9bb5f3bac3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen66
    xpPlanDate
    • 2019-08-09
    gliederung1
    • 2
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e91a3384-f1f7-4e0e-9bdb-344cb7cd767c]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_9219d845-10da-4a4a-bed1-a3c0f84e02ad][XPLAN_XP_PPO_b40b15ab-961a-4729-bef3-6190e7a85e30][XPLAN_XP_PPO_c5f663bc-0e65-491f-bb9b-5785c70359c3][XPLAN_XP_PPO_19812da3-738f-45bc-b735-e3cffcbc42ad]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Tankstellen und Gartenbaubetriebe ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten dürfen die festgesetzten Grundflächenzahlen durch in § 19 Absatz 4 Satz 3 der Baunutzungsverordnung bezeichnete Anlagen bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA1“ bis „WA16“ sind bei der Berechnung der Geschossfläche die Flächen von Aufenthaltsräumen in Geschossen, die keine Vollgeschosse sind, einschließlich ihrer Umfassungswände und der zugehörigen Treppenräume mitzurechnen.][§2 Nr.9 | In den Baugebieten dürfen oberhalb von als Höchstmaß festgesetzten Vollgeschossen keine weiteren Geschosse errichtet werden.][§2 Nr.10 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den Mischgebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen bis zu einer Tiefe von 5 m und durch Balkone bis zu einer Tiefe von 2 m zulässig. Auskragungen über öffentlichen Straßenverkehrsflächen müssen eine lichte Höhe von mindestens 4 m einhalten.][§2 Nr.15 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA1“ bis „WA3“ sowie „WA5“ bis „WA16“ und in den Mischgebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.34 | In den im Folgenden bezeichneten allgemeinen Wohngebieten, Mischgebieten, Gewerbegebieten und eingeschränkten Gewerbegebieten sind jeweils mindestens folgende Baumanpflanzungen vorzunehmen:][§2 Nr.34.6 | im „WA2“ sechs Bäume,][§2 Nr.35 | Die Flächen mit Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen sind zu begrünen. Notwendige Zufahrten und Zugänge sind zulässig. Fahrradstellplätze und Standplätze für Abfallbehälter können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie jeweils die Gestaltung des Vorgartens und das städtebauliche Ortsbild im Sinne des Erhaltungsbereiches nicht beeinträchtigen.][§2 Nr.37 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA1“ bis „WA16“, in den Mischgebieten „MI1“ bis „MI3“ sowie in den Gewerbegebieten „GEe1“ bis „GEe3“ und „GE2“ sind die Dachflächen von Neubauten mit einer Neigung bis zu 20 Grad mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer Begrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die für Terrassen, Wege, technische Dachaufbauten, Dachausstiege, Dachterrassen, Belichtungsöffnungen, Anlagen der Be- und Entlüftung oder notwendige Windsog- und Brandschutzstreifen dienen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.5
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    GF
    • 10000
    GFUOM
    • m2
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_974b9013-68b7-4ae1-9fb6-41d4fa09c1e0

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_974b9013-68b7-4ae1-9fb6-41d4fa09c1e0
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt9
    xpPlanDate
    • 1969-12-01
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5b559f8a-4794-4972-b3c2-fb0c29037858]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_d7250aaf-a843-41c9-be1a-7872a1e5b436][XPLAN_XP_PPO_70e11f37-cdcd-4ebf-b8f0-d293a465f257][XPLAN_XP_PPO_0a29f2cf-d016-4264-a5d3-cab9af163a8b]
    flaechenschluss
    • Ja
    Zzwingend
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bebauungsArt
    • 7000
    bebauungsArtWert
    • Reihenhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_974f5784-488a-4e71-ad86-0b31135b3917

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    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_974f5784-488a-4e71-ad86-0b31135b3917
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marienthal22
    xpPlanDate
    • 1996-04-23
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_019ac772-2e66-42a3-a858-2cdaca30032a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_23a9d919-e1f6-49f1-9800-b15c89906624][XPLAN_XP_PTO_fc914e16-f88d-4c4d-b6a5-6f63f1bb46fd][XPLAN_XP_PTO_d54350ae-47a7-4061-95f0-c8e19abd4b1a][XPLAN_XP_PTO_9fbf07c6-57f8-450b-966a-b25a0bbac09f][XPLAN_XP_PTO_d7726a28-48a3-4e15-90e6-35372cf466d8][XPLAN_XP_PTO_54749e0c-bb33-4207-8fc6-01e3edc718aa]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Die Außenwände der Gebäude im reinen Wohngebiet sind in hellem Putz auszuführen oder mit rotem bis rotbuntem Klinker zu verblenden. Für einzelne Architekturteile (z. B. Stürze, Gesimse, Brüstungen, Giebeldreiecke und Erker) können andere Baustoffe zugelassen werden, wenn die Verwendung der in Satz 1 genannten Materialien vorherrschend bleibt.][§2 Nr.11 | Im reinen Wohngebiet und auf der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule sind mindestens 30 vom Hundert (v.H.) der nicht überbauten Grundstücksfläche mit Sträuchern und Stauden zu begrünen. Auf der mit „(A)" bezeichneten Baufläche ist im Übergangsbereich zur Parkanlage je 15 m Fassadenlänge ein kleinkroniger Baum mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    dachgestaltung
    • [Dachneigung: 30.0]
    GRZ
    • 0.4
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Wohnbaufläche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Reines Wohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9750532f-9c79-4a67-aefe-6e256c1e065d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9750532f-9c79-4a67-aefe-6e256c1e065d
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9750532f-9c79-4a67-aefe-6e256c1e065d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup58
    xpPlanDate
    • 2001-05-30
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6cf415c8-caff-4f3c-8801-4118bda3113b]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_9ba91c60-f295-4c3d-b8c2-5fa4f5d93885][XPLAN_XP_PPO_dbdc4823-4a53-4937-93f4-cec9c68bbfd7][XPLAN_XP_PPO_a8af26c7-40ca-449c-a9b8-f3017b43a045][XPLAN_XP_PPO_721d0caf-2d17-4dd8-9df7-3fe5f74f05c2][XPLAN_XP_PPO_d6bc6f53-a084-4720-bbd9-ebb4ef118af6][XPLAN_XP_PPO_d0d8cf06-1064-40ef-b52f-8ebc59619730][XPLAN_XP_PPO_d0035229-ebd3-410d-9aae-42a077503a62]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | Im reinen und allgemeinen Wohngebiet sind auf den privaten Grundstücksflächen Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GFZ
    • 0.5
    GRZ
    • 0.3
    Z
    • 2
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 4000
    bebauungsArtWert
    • EinzelDoppelhaeuser