https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9a9f5cb3-7cc5-47ef-9795-2e3680bceecb
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9a9f5cb3-7cc5-47ef-9795-2e3680bceecb
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- [XPLAN_BP_BEREICH_c89f277b-a3db-4e98-adcf-769297b74a45]
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refTextInhalt
- [§3 Nr.1 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Bei den dreigeschossigen Baukörpern sind die Längsseiten zweimal durch Giebel auf beiden Seiten zu gliedern][§3 Nr.2 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die Fassaden der dreigeschossigen Baukörper sind architektonisch zu gliedern, insbesondere durch Anordnung von Vor- und Rücksprüngen, Baikonen, Loggien und Erkern.][§3 Nr.3 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die Neigung von Dächern und Giebeln bei zweigeschossigen Baukörpern beträgt 37,5 Grad, bei dreigeschosssigen Baukörpern 45 Grad.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert