BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9ba9a3b5-3a50-4bbe-803d-8ada077177ca

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9ba9a3b5-3a50-4bbe-803d-8ada077177ca
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    • 1FBBFC29-F430-484B-8035-7B2D15E88E16
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    • [XPLAN_BP_BEREICH_19e3d8ef-2291-49eb-a557-2f3c9f8f98d5]
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    • [XPLAN_XP_PPO_3422af30-7537-400b-af15-39e4049937e8][XPLAN_XP_PPO_ba3651c6-b607-4782-a464-36d7b61b7896]
    flaechenschluss
    • Ja
    rechtsstand
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    • Geplant
    rechtscharakter
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    rechtscharakterWert
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    • 17100
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9bb3f68a-a941-4a06-b6ed-780b018bd187

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9bb3f68a-a941-4a06-b6ed-780b018bd187
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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • Gross-Borstel5
    xpPlanDate
    • 1969-11-10
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    • 680D2D56-EFD5-4AD6-8FB2-46DCA5662146
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_129c7ad8-d11c-48f0-be1e-0beef0200f27]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_00938ff8-dcec-4131-9650-efc1903a284b][XPLAN_XP_PPO_a4e2ee1b-defe-4506-ae23-4721a689e8d7][XPLAN_XP_PPO_38eee4e5-3897-472b-861a-5e1f7128c9d7][XPLAN_XP_PPO_b68c6397-f63a-4880-917c-3623d9a12cd7][XPLAN_XP_PPO_847ce40b-ab18-4dbd-b9cd-5c309c00f175][XPLAN_XP_PPO_540d524f-4ce7-4b0d-8ced-8f37acd100be][XPLAN_XP_PPO_71c8c610-3691-4738-acff-960219b35a95][XPLAN_XP_PPO_b31ea927-48c5-4700-b90f-9b896bf05b6b]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Zzwingend
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
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    allgArtDerBaulNutzung
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    sondernutzung
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    sondernutzungWert
    • Ladengebiet
    bauweise
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    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9bb56fdf-4449-4c30-b618-027e048e2bbb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9bb56fdf-4449-4c30-b618-027e048e2bbb
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9bb56fdf-4449-4c30-b618-027e048e2bbb
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSBarmbek-Nord
    xpPlanDate
    • 1955-03-04
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_100b9fef-687a-4c7f-b790-aa1b4b0f3b64]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 4
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
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    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
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    • Wohnbaufläche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • {}11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • Wohngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • Geschlossene Bauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9bbbfdab-7cf7-46a6-a8b8-3920aec04146

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9bbbfdab-7cf7-46a6-a8b8-3920aec04146
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9bbbfdab-7cf7-46a6-a8b8-3920aec04146
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek81
    xpPlanDate
    • 2018-09-17
    gliederung1
    • 3
    gliederung2
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_19672f2f-3317-4ae9-8f8e-5153af924aa0]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_a7906bb0-6176-407d-afff-a6786310509e][XPLAN_XP_PPO_b20c139c-125c-4c74-bb03-7de99a583499][XPLAN_XP_PPO_b3c69f05-4271-43c2-a2c0-1f6d9b925ba3]
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr 1 | In den Mischgebieten sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen unzulässig.][§ 2 Nr. 2 | In den Mischgebieten sind mit Ausnahme des mit „(B)“ bezeichneten Bereiches Einzel-handelsbetriebe unzulässig.][§ 2 Nr. 4 | In den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen der Mischgebiete sind Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Hamburg (Hamburgisches Spielhallengesetz – HmbSpielhG) vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), geändert am 20. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 323), die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen und Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. In den übrigen Teilen der Mischgebiete werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.][§ 2 Nr. 5 | In den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen der Mischgebiete sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Für Tiefgaragen und deren Zufahrten kann in diesen Bereichen die fest-gesetzte Grundflächenzahl bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§ 2 Nr. 6 | Oberhalb von sieben oder acht festgesetzten Vollgeschossen sind keine weiteren Geschosse zulässig. Ausnahmsweise darf die Abstandsfläche für Gebäude mit sieben o-der acht Geschossen auf das Maß von 0,3 H unterschritten werden.][§ 2 Nr. 7 | In den Mischgebieten müssen Dach- und Technikaufbauten mit Ausnahme von Fahrstuhlüberfahrten mindestens 2 m hinter den Gebäudekanten zurückbleiben. Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Dach- und Technikaufbauten ist um höchstens 2 m zulässig.][§ 2 Nr. 8 | In den Mischgebieten sind Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Balkone und Loggien um bis zu 1,5 m sowie Überschreitungen durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3,0 m zulässig.][§ 2 Nr. 9 | Die Außenwände aller Gebäude sind in rotem Klinker auszuführen. Für Nichtwohngebäude können Ausnahmen zugelassen werden.][§ 2 Nr. 10 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten Flächen dem allgemeinen Fußgängerverkehr als Gehweg zur Verfügung gestellt und unterhalten werden.][§ 2 Nr. 11 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Versorgungsträger unterir-dische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Verlegung so-wie Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§ 2 Nr. 12 | An den mit „(C)“ bezeichneten Fassadenabschnitten ist für Schlafräume durch geeigne-te bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen, Kombinati-onen der baulichen Schallschutzmaßnahmen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maß-nahmen sicher zu stellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innen-raumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht über-schritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vor-bauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§ 2 Nr. 13 | In den Mischgebieten ist für je angefangene 150 m2 der nicht überbauten Grundstücks-fläche einschließlich der zu begrünenden unterbauten Flächen ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 300 m2 mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Vor-handene Laubbäume können dabei angerechnet werden.][§ 2 Nr. 14 | In den Mischgebieten sind zu der Straßenverkehrsfläche der Planstraße 1 und der Parkanlage (FHH) angrenzende Einfriedigungen nur in Form von Hecken oder durch-brochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken zulässig. Pflanzungen müssen einen Ab-stand von 0,5 m zu den jeweiligen Grenzen einhalten.][§ 2 Nr. 15 | In den Mischgebieten sind Standplätze für Abfallbehälter außerhalb von Gebäuden mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen oder seitlich einzuhausen.][§ 2 Nr. 16 | Für festgesetzte Anpflanzungen und für Ersatzpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken sind standortgerechte einheimische Laubgehölzarten zu verwenden. Aus-nahmen können zugelassen werden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindes-tens 18 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen. Sträucher und Heckenpflanzen müssen mindestens folgende Qualität aufweisen: Zwei mal verpflanzt, Höhe mindestens 60 cm. Die Anpflanzungen und Er-satzpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten.][§ 2 Nr. 17 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig. Ausnahmen für Ab-grabungen zum Zweck der Oberflächenentwässerung sowie zur Sanierung von Altlasten können zugelassen werden.][§ 2 Nr. 18 | In den Mischgebieten sind die Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durch-wurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Aus-nahmen von der Begrünung sind zum Beispiel für Terrassen und technische Aufbauten zulässig.][§ 2 Nr. 19 | Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelba-ren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Ausnahmen für erforderli-che befestigte Flächen oder anderweitige Nutzungen können zugelassen werden. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m be-tragen. Tiefgaragenzufahrten sind mindestens seitlich baulich einzufassen.][§ 2 Nr. 20 | Auf den privaten Grundstücken sind Feuerwehrumfahrten und -aufstellflächen sowie nicht überdachte Stellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustel-len.][§ 2 Nr. 21 | Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaf-ten Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers bzw. von Stauwasser füh-ren, sind unzulässig. Die Entwässerung von Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter Gelände) ist nur in einem geschlossenen Leitungssystem zulässig.][§ 2 Nr. 22 | Im Plangebiet sind bauliche Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen, die sowohl Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen als auch Gaseintritte in die baulichen Anlagen verhindern. Für die Flurstücke 3582 und 3713 kann alternativ durch ein Bodenluftgutachten der Nachweis der Unbedenklichkeit der Boden-luftzusammensetzung auf dem Grundstück erbracht werden.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.4
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1500
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Mischgebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9bbe2b4f-1857-48a7-8b15-1d63c4ec288e

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9bbe2b4f-1857-48a7-8b15-1d63c4ec288e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • Lokstedt15
    xpPlanDate
    • 1972-03-07
    uuid
    • A3DC5063-81C0-48AF-B1D4-801A496B8E85
    ebene
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    flaechenschluss
    • Ja
    Z
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    vertikaleDifferenzierung
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c2c86cca-69f0-4b76-8f60-76bde8d4ef18]
    rechtsstand
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    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9bc39c7e-8c6e-42a9-af8c-7c2250eef893

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9bc39c7e-8c6e-42a9-af8c-7c2250eef893
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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • Billstedt50
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    • 1969-07-08
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    allgArtDerBaulNutzung
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    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9bc62926-96af-4f57-9e89-a53240532506

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9bc62926-96af-4f57-9e89-a53240532506
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9bc62926-96af-4f57-9e89-a53240532506
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D395
    xpPlanDate
    • 1959-05-18
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5993cf89-882b-4cbe-966a-2aba3c4aa2cb]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_dbab287e-d3db-4070-96e7-153fb8d3d6c1][XPLAN_XP_PPO_fc7420d1-657c-4968-913f-4f2107d183e1][XPLAN_XP_PPO_813e6f65-fece-4009-b9c9-d6cb98776d84]
    flaechenschluss
    • Ja
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    allgArtDerBaulNutzung
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    detaillierteArtDerBaulNutzung
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    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9bc9c6de-8477-4ad9-8ca4-07e9d7f5ff21

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9bc9c6de-8477-4ad9-8ca4-07e9d7f5ff21
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_9bc9c6de-8477-4ad9-8ca4-07e9d7f5ff21
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg61-Heimfeld45
    xpPlanDate
    • 2013-08-26
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d42bcfa6-b422-4763-90b1-96abe1d74b97]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den Kerngebieten sind Einkaufszentren, großflächige Einzelhandels- und sonstige großflächige Handelsbetriebe im Sinne von § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), Vergnügungsstätten nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 BauNVO sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen nach § 7 Absatz 2 Nummer 5 BauNVO unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Kerngebieten sind Ausnahmen für sonstige Wohnungen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO außer auf den mit „(A)" und „(F)" bezeichneten Flächen unzulässig. Darüber hinaus sind im Kerngebiet zwischen Ziegelwiesenkanal und Blohmstraße Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummer 6 BauNVO sowie Anlagen für soziale Zwecke gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 4 BauNVO soweit sie wohnähnlichen Charakter aufweisen, wie zum Beispiel Wohnheime, ausgeschlossen. In den Kerngebieten sind Ausnahmen für sonstige Wohnungen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO außer auf den mit „(A)" und „(F)" bezeichneten Flächen unzulässig. Darüber hinaus sind im Kerngebiet zwischen Ziegelwiesenkanal und Blohmstraße Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummer 6 BauNVO sowie Anlagen für soziale Zwecke gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 4 BauNVO soweit sie wohnähnlichen Charakter aufweisen, wie zum Beispiel Wohnheime, ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den Kerngebieten sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeteilen zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Auf den mit „(A)" und - unbeschadet der Nummer 3 - mit „(F)" bezeichneten Kerngebietsflächen sind Wohnungen ausnahmsweise zulässig, sofern durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sichergestellt ist, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn- / Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für den Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.11 | In den Kerngebieten sind mindestens 20 vom Hundert der Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Weitere festgesetzte Anpflanzungen sind hierauf anrechenbar.][§2 Nr.15 | In den Kerngebieten sind Dächer von Gebäuden mit einer Neigung bis zu 20 Grad, bei denen die Fußbodenoberkante des obersten Geschosses nicht höher als 7 m über Gehweg liegt, mit Ausnahme technischer Aufbauten, Verglasungen und begehbaren Terrassen flächendeckend mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.18 | In den Kerngebieten sind für Fledermäuse im Falle von Abbruch oder Sanierung von Gebäuden geeignete Ersatzquartiere zu schaffen. Die Anzahl der Ersatzquartiere bemisst sich bei Abbruch oder Sanierung nach der Anzahl der durch die Maßnahme verloren gehenden Fledermausquartiere.]
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den Wohngebieten werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 28 m zur Straßengrenze festgesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.]
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    • Einzelhaeuser